Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 194

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Zur Statistik vielleicht ein paar andere Zahlen: Im Jahr 2017 hat es in Summe 3 870 schrift­liche Beschwerden gegeben und 2 504 Verfahren wurden tatsächlich von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte aufgegriffen. Wie hat sich das auf die unterschied­lichen Unternehmen verteilt? – Der Hauptanteil entfällt auf den Flugbereich: 1 887 Ver­fahren im Jahr 2017, im Bahnbereich 578 Verfahren, im Busverkehr lediglich 38 und im Schiffsverkehr ein einziges Verfahren. In Summe wurden mehr als 1 Million Euro für die Passagiere erstritten.

Im Jahr 2018 hat sich die Situation verschärft, man denke nur an die Abflughallen in diesem Sommer. Es wurden Flüge gecancelt, viele Flüge sind verspätet durchgeführt worden. Deswegen ist es an sich kein Wunder, dass im ersten Halbjahr 2018, von Jän­ner bis Juli, insgesamt bereits 1 942 Verfahren eröffnet wurden. Das ist ein Plus von sage und schreibe 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2017, also exorbitant viel. Daran sieht man auch, dass diese Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die sich um die Interessen der Kunden kümmert, tatsächlich eine wichtige und wesentliche Einrichtung ist und auch war. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Bleiben wir beim Flugbereich: Wann wird überhaupt gezahlt? – Wenn ein Flug annul­liert wird oder mit mehr als 3 Stunden Verspätung angetreten wird, steht dem Konsu­menten europarechtlich eine Entschädigung zu.

Wie ist die Höhe der Entschädigung? – Wenn die Flugstrecke mehr als 1 500 Kilometer zählt, beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person, bei einer Flugstrecke zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern sind es 400 Euro und bei über 3 500 Kilometern sind es immerhin 600 Euro. Die Zahlungsverpflichtung der Fluggesellschaften entfällt nur bei außergewöhnlichen Umständen und bei extremen Wettersituationen.

Unterm Strich bin ich als Politiker wahnsinnig froh, dass da Konsumentenrechte tat­sächlich wahrgenommen werden. Ich bedanke mich abschließend für den Bericht des Rechnungshofes, der in dieser Angelegenheit doch auch einiges in Bewegung ge­bracht hat. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Fichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.19.50

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Auch ich möchte kurz zum Bericht 2018/50 Stellung nehmen. Es ist ebenfalls eine Follow-up-Überprüfung der öffentlichen Pädagogischen Hochschule Tirol, die die Umsetzung der ausgewählten Empfehlungen der vorangegangenen Ge­barungsprüfung im Jahr 2014 beinhaltet.

Im Vorbericht aus dem Jahr 2014 hat der Rechnungshof ausgeführt, dass die Leh­rerausbildung an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durch Kooperationen erfolgen soll. Es waren rechtliche Grundlagen für gemeinsam eingerichtete Lehramts­studien notwendig. Es mussten Kooperationen vorausgehen, und diese wurden dann auch umgesetzt.

Folglich wurden Ausbildungsinstitutionen in sogenannten Verbundregionen organisiert, wie zum Beispiel die Pädagogische Hochschule Tirol, Vorarlberg, die private Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein, die Universität Innsbruck und die Universität Mozarteum Salzburg, die in der Verbundregion West kooperieren. So wurden alle Empfehlungen im Zusammenhang mit der Harmonisierung der künftigen Lehreraus­bildung, welche an das Ministerium beziehungsweise an die Pädagogische Hochschule Tirol gerichtet wurden, umgesetzt.

Umgesetzt wurde auch die Empfehlung in Bezug auf den Einsatz von Controllingins­trumenten, um eine optimale Ressourcenplanung und einen gezielten finanziellen Res-


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