Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 23

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Es erscheint mir als ein Gebot der Fairness gegenüber jenen, die ins System ein­zuzahlen haben, auch einen gewissen Lohnabstand zu gewährleisten. Die Sicherung der Kinder ist aber ein Anliegen der österreichischen Regierung.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Seit gestern ist ja bekannt, dass neben dem Landesverwaltungsgericht nun auch der EuGH zur Ansicht kam, dass die Neu­regelung der Mindestsicherung in Oberösterreich nicht rechtskonform ist. Eine ähnliche Regelung in Niederösterreich wurde ja schon im März vom VfGH gekippt.

Wie werden Sie sicherstellen, dass dieses EuGH-Urteil auch wirklich umgesetzt wird?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es gab dazu, glaube ich, vorhin schon eine Frage: Die Oberösterreicher haben zwischen befristet und unbe­fristet Asylberechtigten unterschieden. Das Grundsatzgesetz wird das nicht so hand­haben.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener der Abge­ord­neten Povysil. – Bitte.


Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Erfreulicher­weise wurde das Ärztegesetz beziehungsweise die Novelle zum Ärztegesetz jetzt auf den Weg gebracht. Diese Novelle beinhaltet die Möglichkeit, Ärzte bei Ärzten anzu­stellen.

Welche Auswirkungen wird diese Möglichkeit auf die zukünftige ärztliche Versorgung haben?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 67/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Vorteile bietet die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ärztinnen und Ärzten in Hinblick auf die Sicherung der ärztlichen Versorgung in Österreich?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, liebe Frau Primaria, recht herzlichen Dank für die Frage! Ich möchte eine Zahl in den Raum stellen: Wir hat­ten 1960 rund 11 000 Ärzte und jetzt haben wir 45 500; das ist also eine Vervierfachung.

Aufgrund der neuen Möglichkeiten gemäß Ärztegesetz wird die Anstellung von Ärzten bei Ärzten möglich, und das bringt enorme Vorteile, nicht nur für die Ärzte, vor allem für die jungen Ärzte, für die Medizinerinnen – die Medizin ist ja weiblich geworden –: Sie haben flexiblere Arbeitszeiten, mehrere Ärzte können sich einen Kassenvertrag teilen, und es gibt natürlich eine klare Zuordnung des unternehmerischen Risikos, vor dem vor allem junge Ärzte Angst haben.

Es gibt aber auch – und das ist mir auch wichtig – Vorteile für die Patienten: weniger Wartezeiten, eine Verlängerung der Öffnungszeiten, und – das habe ich auch schon auf die Frage der Frau Kollegin Schwarz gesagt – es ist dadurch eine Versorgungs­sicherheit im ländlichen Raum gewährleistet, was uns alle, glaube ich, sehr freut.


 


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