Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 47

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Daher soll nunmehr klargestellt werden, dass die erforderlichen Umsetzungsschritte, die unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des SV-OG jedenfalls erforderlich sind, bereits vor dem In-Kraft-Treten des SV-OG gesetzt werden können.

Davon umfasst ist auch eine entsprechende Mitwirkung durch die Sozialversiche­rungs­träger, wie insbesondere die Stichtagserhebung.

Zu den Art. 9 bis 11 (§ 41 Abs. 5 PG 1965; § 11 Abs. 6 BThPG; § 37 Abs. 5 BB-PG):

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden Zitierungen berichtigt.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.43.14

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das, was hier geschieht, ist in zweierlei Hinsicht ein großes Foul – ich habe mich zu diesem Thema schon einmal zu Wort gemeldet –: Wenn es nun so ist, dass in Zukunft unglaublich komplizierte Anträge immer kurzfristig eingebracht werden, dann beendet man mit dieser Vorgehensweise das, was in diesem Haus immer stattgefunden hat, nämlich den Dialog zur Zusammenarbeit. Wenn Sie wollen, dass das in Zukunft immer passiert, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Es ist aber wirklich so, dass Sie mit den Usancen dieses Hauses umgehen, als ob es sie nie gegeben hätte. Das ist unstatthaft, was Sie hier treiben, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

Ich möchte auch noch etwas zum Inhalt dieses Gesetzes ansprechen: Das ist so etwas wie ein Selbstermächtigungsgesetz. Da treten Auswirkungen ein (Zwischenruf bei der ÖVP), die legal festgelegt werden, bevor in diesem Haus überhaupt ein Gesetz beschlossen wird. Herr Präsident, das ist klar verfassungswidrig. Ich fordere Sie auf, diesen Antrag zurückzuweisen, denn das geht so nicht! (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.) Ein verfassungswidriger Antrag ist von Ihnen nicht zu behandeln, Herr Präsident! – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

10.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Kollege Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.44.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich dem anschließen, was Kollege Leichtfried gerade gesagt hat. Wir haben diesen Antrag um 10.13 Uhr zugeschickt bekommen, nun ist es laut meiner Uhr 10.43 Uhr, und wir werden in einigen Minuten darüber abstimmen.

Ich erinnere noch einmal daran, was die gute Usance hier im Haus ist: Wir haben uns grundsätzlich darauf geeinigt, dass wir Abänderungsanträge 24 Stunden vorher ver­schicken. Wir hatten in der letzten Stehpräsidiale – ich glaube, das war in der letz­ten oder vorletzten Sitzung – eine Diskussion, in der es hieß, dass es nur mehr in Aus­nahmefällen vorkommen soll, dass man sie so spät verschickt und auch so spät einbringt. Ich empfinde es nicht mehr als Ausnahmefall, wenn etwas andauernd pas­siert, denn dann ist es nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel.

 


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