Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch
Genossinnen und Genossen
betreffend Aufnahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten Josef A. Riemer, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geändert wird (349 d.B.)
Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren.
Mit der Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung im Jahr 2017 wurden Japanwachteln unter den Begriff „Hausgeflügel“ in Anlage 6 aufgenommen, um dem wachsende Interesse an Fleisch und Eiern dieser Tiere auch aus Tierschutzperspektive gerecht zu werden.
Im Bereich des Vollzugs der 1. Tierhaltungsverordnung, der den Ländern obliegt, hat sich jedoch herausgestellt, dass die getroffene Änderung der Verordnung nicht ausreicht, um diese Tiere unter einen entsprechenden Schutz zu stellen, da die Erwartungshaltung, dass ein Wachtel-Nutztierbetrieb selbstverständlich zusätzlich die Empfehlungen des Tierschutzrates zur Legewachtelhaltung, die in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht wurde, berücksichtigen wird, nicht in jedem Fall eingetreten ist.
Um diesen Tieren als Nutztieren einen ausreichenden Schutz zu geben, sind daher detaillierte Regelung zu Aufzucht und Haltung in der 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, detaillierte Regelungen zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Riemer. – Bitte.
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzter Kollege, ja, das will auch ich, und nicht nur am Tag der Nettig-
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