Das wäre keine große Hexerei gewesen – aber ich weiß schon, da sind natürlich die Bundesländer vor, und man darf einem Landeshauptmann ja nicht ins Gehege kommen.
Zu Recht kritisiert auch der Rechnungshof immer wieder die Bezüge und die Compliance in den gemeinnützigen Wohnbauträgern, und wenn die Mehrheit da einen Vorschlag vorlegt, wie wir das gut unter Kontrolle bekommen, dann soll mir das mehr als recht sein, aber ich wage eine Prognose, und die lautet: EWNP – es wird nichts passieren. Ich gehe jede Wette ein, dass wir in zwölf Monaten, wenn wir wieder hier sind, zu diesem Materienbereich, auf den sich dieser Entschließungsantrag bezieht, genau 0,0 Gesetzesvorlagen gesehen haben werden. Das ist das Bedauerliche.
Diese Regierung ist gut im Ankündigen, sie ist sogar sensationell gut im Ankündigen, und sie ist großartig im Vermarkten der Ankündigungen – beim Umsetzen hapert es noch massiv. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Gödl.)
18.31
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Hofer zu Wort. – Bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bundesregierung bekennt sich zum Modell der Wohnungsgemeinnützigkeit und zur Verwirklichung des Ziels leistbares Wohnen, und der vorliegende Entschließungsantrag leistet einen sehr wesentlichen Beitrag dazu, die nähere Ausgestaltung auf diesem Weg zum Ziel sicherzustellen.
Es gibt mit der Umsetzung des Programms im WGG für uns sehr viel zu tun: Die Aufsichtsbehörden müssen gestärkt werden, um Malversationen mit gemeinnützig erwirtschaftetem Vermögen zu verhindern, bestehende Sanktionsmöglichkeiten müssen gestärkt werden, und gleichzeitig benötigt leistbares Wohnen natürlich auch mehr Kapital.
In genau diese Kerbe schlägt der vorliegende Antrag, der auch bereits Lösungsansätze vorzeichnet. Ich möchte folgende Punkte herausgreifen: Zuerst nenne ich die Modernisierung der aufsichtsbehördlichen Instrumente durch die Schaffung der Funktion eines Regierungskommissärs. Dieser Vorschlag, analog zu Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht, verstärkt die aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten der Länder einerseits, führt andererseits auch zum Schutz des im WGG verankerten Generationenausgleichs und ist von großer Bedeutung.
Ein zweiter Punkt erscheint mir wichtig: Der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen hatte in aufsichtsbehördlichen Verfahren bisher nur ein Anhörungsrecht. Durch die Stärkung des Revisionsverbandes mittels einer definierten Parteienstellung im Verfahren kann die Aufsicht auch bürokratieschonend durchgeführt werden.
Drittens ist es uns ein großes Anliegen, dass die Länder in ihren Möglichkeiten, Wohnbauförderung zu betreiben, gestärkt werden, das heißt, durch eine Novelle des Wohnbauinvestitionsbankgesetzes und die Ausweitung des möglichen Eigentümerkreises einer Wohnbauinvestitionsbank sollen die Länder in Zukunft zielgerichtet und bedarfsgerecht auch mithilfe europäischer Gelder Wohnbau betreiben.
Letzter Punkt: Grundsätzlich gilt: einmal WGG, immer WGG – das heißt, es ist abzulehnen, dass im gemeinnützigen Wohnbau überbordender gewerblicher Profit gemacht wird. Deswegen darf die Kurzzeitvermietung zum Beispiel zu touristischen Zwecken
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite