Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 204

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Ich gehe davon aus, dass das nicht beabsichtigt war, denn wenn Vorsatz dahintersteht, dann hebeln Sie die Demokratie aus. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt zurück zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Das ist ein harmloses Gesetz, aber das könnte man mit jedem Gesetz machen: Man legt eine Trägerrakete in den Ausschuss, vertagt die Materie für die Dauer der gesamten Legislaturperiode, und der Minister handelt ohne gesetzlichen Auftrag selbstständig und willkürlich – dann gute Nacht, Demokratie! (Anhaltender Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT. – Bravorufe bei der SPÖ.)

19.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Pilz. – Bitte. (Abg. Martin Graf: Jetzt musst uns noch verraten, wer der Minister für Wohnbau ist! Ich hab’ gar nicht gewusst, dass es so etwas gibt!)


19.21.06

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Neubauer: Sie sind kein Kollege!) Ich halte es für völlig unangebracht, rund um das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz jetzt über das Jahr 1934 zu diskutieren. Ich halte es für sehr sinnvoll, jetzt über das Jahr 2018 zu diskutieren, und da möchte ich auch beim Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bleiben.

Stellen Sie sich einmal vor, im Zusammenhang mit dem Wohnungsgemein­nützigkeits­gesetz (Abg. Martin Graf: Was zahlst du im Gemeindebau?) würde eine Partei vor­schlagen: „Vorbereitungshandlungen, die im Hinblick auf erst in der Zukunft liegende Gesetzesänderungen im Bereich“ – in dem Fall jetzt – des Wohnungsgemeinnützig­keits­gesetzes „erforderlich sind, können bereits vor dem In-Kraft-Treten des jeweiligen Bundesgesetzes durchgeführt werden“!

Ich glaube, aus allen Fraktionen würden nicht nur Verfassungsexperten und -exper­tinnen aufstehen und sagen: Entschuldigung, das geht sich nicht aus mit dem Art. 18 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes, der ganz klar normiert: „Die gesamte staat­liche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ – Da gibt es keine Ausnahme. Es gibt keine einzige Ausnahme, und Sie haben sich beim Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz völlig zu Recht daran gehalten.

Stellen wir uns einmal vor, Sie hätten sich nicht daran gehalten! Dann wären diejeni­gen, die das beschließen, nicht einfache Verfassungsbrecher, sondern der Verstoß wäre wesentlich gravierender. Ein Verstoß gegen dieses Prinzip ist nicht ein einfacher Verfassungsbruch, sondern der Versuch, eine Gesamtänderung der Bundesverfassung mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Etwas Derartiges hat es im österreichischen Parlament meines Wissens in der Zweiten Republik kein einziges Mal gegeben – kein einziges Mal! (Beifall bei JETZT und SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glocken­zeichen.)

Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen einen Schlusssatz for­mulieren, weil die Redezeit Ihrer Fraktion ausgeschöpft ist. (Abg. Hafenecker: Machen Sie jetzt Schluss!)


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Mein Schlusssatz ist: Ich appelliere an Sie als Abgeordnete, die Sie der Verfassung dieser Republik verpflichtet sind und auf sie einen Eid abgelegt haben: Beachten Sie bitte bei allen Abstimmungen, die wir heute


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