Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 127

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Noch eines jetzt zu den Verteilungseffekten im Bereich der Einkommen, zur Entwick­lung der Einkommen nach Einkommensklassen: Dazu ziehe ich den Einkommens­bericht des Rechnungshofes und der Statistik Austria heran. Da zeigt sich, dass die Bruttorealeinkommen der untersten 10 Prozent in den letzten Jahren um ein Drittel zurückgegangen sind. Bei den Männern haben sie sich sogar um mehr als die Hälfte reduziert.

Für die Einkommensmitte gilt, dass die Bruttorealeinkommen etwas niedriger sind, als sie vor 15 Jahren gewesen sind, und für jene über den 90 Prozent, die Bestverdie­nen­den sind sie leicht gestiegen. Vor dieser Situation muss man erkennen – darauf hat ja Frau Kollegin Rendi-Wagner hingewiesen –, dass die Mieten um 80 Prozent gestiegen sind. Jetzt frage ich Sie: Wie können sich Menschen aus dem unteren Einkommens­drittel und den unteren 10 Prozent eine Wohnung in diesem Land leisten, ohne dass sie nicht massive Einschränkungen in anderen Bereichen machen müssen? (Zwi­schen­ruf der Abg. Steinacker.)

In dem Zusammenhang ist der Vorschlag, den die SPÖ gemacht hat, zunächst und auf den ersten Blick überzeugend: Schaffen wir die Umsatzsteuer auf Mieten ab! – Auf den zweiten Blick sind damit aber natürlich eminente Probleme verbunden, denn erstens – und darauf hat ja der Herr Staatssekretär hingewiesen – bräuchte es eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie, um zu einer echten Steuerbefreiung zu gelangen. Das ist ein mühsamer Weg mit ungewissem Ausgang und garantiert nicht, dass am Ende des Tages die Mieten sinken.

Das zweite Problem ist aber Folgendes – und da muss ich Ihnen, Frau Rendi-Wagner, widersprechen (Abg. Leichtfried: Was? – Abg. Rosenkranz: Der traut sich was!) –: Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Mieten führt nicht zu einer dauerhaften Ent­lastung der Mieter. Das gilt allenfalls für Mieter, die in Wohnungen mit unbefristeten Mietverträgen wohnen, aber nicht für jene, die neue Mietverträge abschließen müssen, oder für jene, die in Wohnungen mit befristeten Mietverträgen wohnen – und das sind immer mehr Menschen in diesem Lande. Und für genau diese Menschen verpufft natürlich der Effekt der Abschaffung der Umsatzsteuer. Das bedeutet, wir haben es da damit zu tun, dass jene Menschen beim gegebenen Wohnungsmarkt damit rechnen müssen, dass sie bei Neumietungen mit höheren Mieten rechnen müssen, weil wir in diesem Land eben ein zu geringes Angebot an tatsächlich leistbaren Wohnungen und eine zu hohe Nachfrage haben. Genau das ist das Problem dieses Vorschlags.

Die Vermieter können natürlich in dieser Situation jeden Preis verlangen, den sie verlangen wollen. Wo landet dann dieser Mehrertrag aus den neuen Mietverhält­nis­sen? – Der landet in den Taschen der Immobilienbranche, und das ist jene Branche, die sozusagen zu den Großspendern von Sebastian Kurz gehört hat. (Heiterkeit der Abg. Winzig.)

Ja, der Vorschlag ist aufs Erste überzeugend, auf den zweiten Blick führt er aber nicht zu einer Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Letztendlich ist er auch kein Beitrag, der ein ausreichendes Angebot an leistbaren Wohnungen garantiert.

Folgendes muss ich Ihnen schon sagen, meine Damen und Herren von der SPÖ: Wenn Sie solche Vorschläge machen, die zu einem Steuerausfall in der Größen­ord­nung von 1,2 Milliarden Euro führen, dann bin ich auch dafür, dass Sie Gegen­finanzierungsvorschläge machen. Meine Damen und Herren von der SPÖ, warum schlagen Sie als Gegenfinanzierung nicht eine Erbschaftssteuer oder Vermögensteuer mit einem Freibetrag von 500 000 Euro vor? (Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Wenn es aber rasch gehen soll und die Senkung für die niedrigen und mittleren Einkommen eine dauerhafte sein soll, dann habe ich einen ganz anderen Vorschlag, der sofort wirken würde, ohne dass man in Brüssel über eine Mehrwertsteuerrichtlinie


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