Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 138

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unechte USt-Befreiung Ge­schäftsraummiete“.

Ich darf die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Auch das ist die Minderheit. Abgelehnt.

17.40.05Fortsetzung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Verhandlungen über die Tagesord­nungspunkte 4 und 5 wieder aufnehmen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.


17.40.21

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zurück zur Tages­ord­nung, zurück zu der Vorlage, die in Verhandlung steht. Es geht um ein „Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird“. Sinn und Zweck dieser Vorlage ist es, die Verwendung von Symbolen extremistischer Gruppen sowie anderer Bewegungen, die den Zielen unserer Republik widersprechen, zu verbieten.

Vor der dringlichen Debatte haben bereits zwei Kolleginnen zu diesem Thema ge­sprochen, auf deren Aussagen ich ganz gerne eingehen möchte. Kollegin Fürst hat zunächst, glaube ich, sehr schön dargestellt, welche Bedeutung Symbole haben kön­nen und welche Wirkung sie auch auf die Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppen haben können und dass das durchaus mit einer nicht zu unterschätzenden Gefahr verbunden sein kann.

Auf der anderen Seite wurde dann insbesondere von Frau Kollegin Schatz von der Sozialdemokratie einerseits gesagt, das Gesetz passe schon, es gehe in die richtige Richtung, aber andererseits gehe es der Sozialdemokratie zu wenig weit, die Gruppen, die ausgewählt sind, seien willkürlich ausgewählt worden und viele Gruppen würden noch fehlen. – Ich möchte Ihnen schon entgegenhalten, dass wir uns sehr genau überlegt haben, welche Gruppen in diesem Gesetz genannt werden sollen, und dass es darüber hinaus auch noch eine Verordnungsermächtigung für den Herrn Bundes­minister gibt, damit man eben auch flexibel auf Veränderungen bei diesen Symbolen reagieren kann. Das ist doch wichtig für unsere Exekutive, dass sie dagegen ein­schreiten kann.

Wichtig ist aber auch, meine Damen und Herren, dass ein solches Gesetz – und wir beschließen das ja einfachgesetzlich, also ohne Verfassungsbestimmung; das Gesetz ist nicht im Verfassungsrang – auch verfassungskonform ist. Auch in diesem Zusam­menhang haben wir die Gruppen sehr genau ausgewählt, damit ein solches Gesetz auch vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben kann – weil es ein wichtiges Gesetz ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Fast ein bisschen scherzhaft gemeint gewesen zu sein erscheint es mir, als vonseiten der NEOS schon im Ausschuss angemerkt worden ist, das Symbole-Gesetz sei nur symbolisch und habe eigentlich keine Wirkung. Dazu möchte ich Ihnen sagen – und wer sich ein bisschen mit diesen Fragen auseinandersetzt, der weiß es ja sehr genau –, dass Recht Ausfluss vorherrschender Moral in einer Gesellschaft ist und dass sich die Dinge daher immer wieder auch ändern müssen. Gerade hier ist es notwendig, ein paar Pflöcke einzuschlagen, was wir in unserer Gesellschaft haben wollen und was wir nicht haben wollen. Es ist ein wichtiges Symbol auch im Hinblick auf das, was die Grundwerte unserer Gesellschaft in unserer Republik Österreich sind. (Zwischenruf


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