Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 160

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Als Jäger möchte ich auch besonders auf die Situation der Jäger eingehen. Da hat es wirklich zahlreiche Erleichterungen gegeben, vor allem auch Verwaltungserleich­terun­gen. Der Schalldämpfer ist angesprochen worden. Man muss sich vorstellen, dass Jagdgewehre bis zu 165 Dezibel erreichen können, ab dem Bereich von 120, 130 Dezibel kann schon eine Gesundheitsgefährdung auftreten, das geht von Ohren­schmerzen über Tinnitus bis zu akutem Gehörverlust, also zur Taubheit. – Das wollen wir so nicht. Es ist nicht immer praktisch, mit dem Gehörschutz im Revier, vor allem auf der Pirsch, unterwegs zu sein, und daher ist das eine sinnvolle Sache.

Da muss man auch mit ein paar Märchen aufräumen, die man aus Science-Fiction-Filmen kennt: Ein Schalldämpfer reduziert den Mündungsknall, der Schuss ist deshalb nicht leise, aber eben nicht mehr gesundheitsgefährdend, und das ist ganz, ganz wichtig. Das ist für den Schützen wichtig, das ist für den Jagdhund wichtig, also auch im Sinne des Tierschutzes, es ist für die Ruhe im Revier von Bedeutung, und es reduziert auch noch den Rückstoß, was für einen sicheren Schuss, für einen sicheren Treffer und somit auch für das Wohl des erlegten Wildes von großem Vorteil ist.

Dass man mit dem Jagdschein und der Waffenbesitzkarte im Revier jetzt auch die Kurzwaffe führen darf, ist sehr, sehr sinnvoll. Wir brauchen das zur Nachsuche; wir brauchen das im unwegsamen Gebiet, wo man mit der Langwaffe nicht so gut unterwegs ist; wir brauchen das in Gebieten, wo es zu gefährlich wäre, vor allem auch in bewohnten Gebieten, wo ein Fangschuss zum Beispiel bei Verkehrsunfällen ange­bracht und notwendig ist, damit es zu keinen gefährlichen Querschlägern kommt; und wir brauchen es auch, um wehrhaftes Wild, sprich Schwarzwild, abzuwehren.

Frau Kollegin Krisper, ich weiß nicht, wie viel Ahnung Sie von der Jagd haben (Zwi­schenruf der Abg. Krisper), aber ich wünsche Ihnen nicht, dass Sie versuchen, ein angeschweißtes, sprich angeschossenes Wildschwein mit einem Knicker, sprich Jagdmesser, zu erlegen, denn das würde sehr, sehr böse ausgehen – und in diesem Fall nicht für die Wildsau. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.06


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.


19.07.05

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, vonseiten der Jagd ist diese Novelle sehr zu begrüßen, sind doch wirklich viele Elemente darin enthalten, die den Gesundheitsschutz in Zukunft verstärkt ermöglichen.

Es wird eben möglich sein, diesen besagten Schallminderer einzusetzen, der den Schussknall deutlich reduziert. Er wird ihn aber nicht ganz vermindern, ihn nicht ganz leise machen, der Knall wird noch weithin hörbar sein. Trotzdem wird es für die Gesundheit wesentlich sein, um in Zukunft Gehörschäden sowohl für Jägerinnen und Jäger als auch für die Tiere, für die Jagdhunde, die sie auf der Jagd begleiten, zu vermeiden.

Weiters wird es eben auch möglich sein, bei der Erfüllung der – und das möchte ich sehr wohl betonen – oft verantwortungsvollen Verpflichtung Waffen der Kategorie B zu führen. Das ist wirklich wichtig, wenn es um die Nachsuche von verletzten Tieren geht, um den eigenen Leib, das eigene Leben, aber auch das der Jagdhunde schützen zu können. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass es nicht nur um Schussverletzungen geht, sondern sehr oft auch aufgrund von Verletzungen, die Tiere bei Verkehrsunfällen erleiden, nachgesucht werden muss. Wie schon angesprochen wurde, kann das vor


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