Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 185

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technischen Behandlung von Sicherheitsvorfällen, weshalb dort auch die operativen Agenden gebündelt sind.

Es wurde auch eine genaue Analyse vorgenommen, welche Aufgaben Österreich aufgrund der NIS-Richtlinien künftig erfüllen muss und inwieweit man auf bereits bestehende Ressourcen bei der Umsetzung zurückgreifen kann.

Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus, wie im Regierungsprogramm auch fest­gelegt, das Ziel gesetzt, die Bürger vor den mit der fortschreitenden Digitalisierung ver­bundenen Gefahren und Risiken zu schützen und digitale Sicherheitslücken in Öster­reich bestmöglich zu schließen.

Ich denke, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, meine Damen und Herren. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.35


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits ist die nächste Rednerin. – Bitte.


20.35.53

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! (Abg. Hammer: ... von der SPÖ!) Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute – Kollege Lasar hat es auch schon skizziert –, und wir werden es in Kürze auch beschließen, das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz. Es geht im Konkreten darum, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die einfach auf die Erhöhung der Cybersicherheit abstellt. Verbunden ist damit eine Cybersicherheitsstrategie auch auf europäischer Ebene und auch, dass die Betreiber und Anbieter von kritischer Infrastruktur, beispielsweise Luftfahrt, Erdöl, Wasser, Strom, Krankenhäuser, aber auch Onlinemarktplattformen und -tools oder auch Clouds, verpflichtet werden, diverse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, und, falls etwas passieren sollte, auch verpflichtet sind, das ganz klar zu melden. (Abg. Hammer: ... SPÖ keinen Schritt weiter ...!) Weiters werden Computer­notfallteams installiert und bei Nichteinhaltung gibt es auch Sanktionen. Das sind wichtige Instrumente und Umsetzungen, weil wir gerade in diesem Bereich als Gesellschaft sehr verletzbar sind.

Positiv ist zu vermerken, dass zum einen endlich die EU-Richtlinie umgesetzt wird – sehr offen gesprochen: es wird schon seit Mai darauf gewartet und die Frist ist abgelaufen –, zum anderen sind etliche Anregungen des Datenschutzrates noch in die Regierungsvorlage und in den Gesetzestext implementiert und einiges ist entkräftet worden.

Gleichzeitig stellen sich aber trotzdem für uns offene Fragen, die ich sehr gerne noch an den Herrn Innenminister gerichtet hätte, weil er auch im Ausschuss damals mit dabei war, aber vielleicht darf ich die Fragen auch an Sie richten, Frau Staats­sekretärin. Zum einen: Wieso hat Österreich eigentlich so lange zugewartet, um das endlich umzusetzen? Das ist schon lange fertig, was gab es und was gibt es für einen Grund?

Zweitens: Warum hat Österreich eigentlich nicht die EU-Ratspräsidentschaft genützt, um Cybercrime verstärkt zum Thema zu machen? Mit Verlaub, es gab eine lapidare Konferenz. (Beifall bei der SPÖ.)

Drittens: Wieso hat man eigentlich nicht verstärkt in einer vernetzten Welt – und da geht es ja um Vernetzung – Kooperationen mit anderen europäischen Staaten im Auf­bau der Sicherheitsstrategie geschlossen, sondern verfolgt einen nationalen Plan? Wer


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