Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 184

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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 380 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

20.32.0710. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (369 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG) erlassen und das Telekommuni­ka­tionsgesetz 2003 geändert wird (418 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter David Lasar. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.32.46

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, das sogenannte NIS-Gesetz, soll geändert werden. Die Cybersicherheit, meine Damen und Herren, ist eine der wichtigsten Prioritäten der Bundesregierung. Das Ziel ist die Schaffung von einheitlichen Cyber­sicherheitsstandards für Unternehmen und Einrichtungen des Bundes aus den Be­reichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Trinkwasser­ver­sorgung, digitale Infrastruktur und Anbieter von digitalen Diensten.

Das Gesetz erfolgt aufgrund der sogenannten NIS-Richtlinien und von europa­recht­lichen Vorgaben. Um den betroffenen Unternehmen die Adaptierung der IT-Systeme zu ermöglichen, wird es eine ausreichend lange Übergangszeit geben.

Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines hohen Cybersicher­heitslevels in Österreich getan. Dies geschieht, indem Unternehmen der kritischen Infrastruktur, von deren Diensten die Bürgerinnen und Bürger in ihrem alltäglichen Leben abhängen, sowie wichtige digitale Diensteanbieter und die Bundesverwaltung in Zukunft ihre digitalen Systeme vor Angriffen schützen müssen. Um das Gesetz zu­kunftssicher zu machen und eine praxistaugliche Regulierung zu gewährleisten, wurde ein enger Dialog mit den Experten auf diesem Gebiet auch aus der Wirtschaft geführt.

Ziel war, eine effiziente Umsetzung zu ermöglichen und Doppelgleisigkeiten zu vermei­den. Die wesentlichen Dienste sollen auch alle zwei Jahre evaluiert werden, um die Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Das BKA hat die NIS-Richtlinie für Österreich bereits in der EU verhandelt und nimmt in diesem Sinne auch die strategischen Agen­den auf EU-Ebene wahr. Das BMI wiederum hat langjährige Erfahrungen mit der


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