Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 217

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17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (370 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (431 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (326 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll (432 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte schön, Frau Abge­ord­nete.


22.03.05

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einige mögen vielleicht über­rascht sein, dass ich zum Thema Änderung des Finanzausgleichsgesetzes spreche, aber das hat natürlich einen ganz konkreten Grund. In die Änderung dieses Gesetzes ist nämlich etwas ganz Perfides verpackt worden, und zwar ohne Diskussion mit den Betroffenen, heimlich, still und leise. Mit dem Gesetz fällt die in der letzten Legislatur­periode nach wirklich intensiven und ausführlichen Verhandlungen vereinbarte neue Logik zur Verteilung der Finanzmittel zwischen Bund und Ländern.

Was bis dato also mit einer Art Gießkanne zur Ausschüttung kam, sollte in Zukunft kriterienbasiert, transparent, objektiv und treffsicher vereinbart werden, entlang von Aufgaben verteilt werden. Einstieg in den Umstieg, hat es Ihr Kollege, Finanzminister Schelling, genannt und war ganz stolz darauf. Erste Modelle sollten aus dem Kinder­garten kommen, ein erstes Modell auch aus der Pflichtschule zur Finanzierung der Pflichtschulen.

Endlich hätten jene Schulen, die besonders viele Kinder haben, die aus bildungsfernen Elternhäusern kommen beziehungsweise die auch große Herausforderungen zu stemmen haben, jene Ressourcen bekommen, die sie brauchen, um diese Kinder gut und qualifiziert unterstützen zu können.

Wir wissen sehr genau, welche Schulen Unterstützung brauchen. Und wir wissen das noch viel genauer, seit uns das Institut für Höhere Studien eine Studie in die Hand gegeben hat, die sehr eindrucksvoll bestätigt hat, dass gerade Schulen im urbanen Bereich aufgrund des Zuzugs und auch aufgrund der soziodemographischen Zusam­mensetzung meist mehr Kinder mit Förderbedarf haben. Dies wurde in dieser Studie schön herausgezeichnet, und sie zeigt, dass weniger Mittel pro Schülerin, pro Schüler in der Stadt im Vergleich zum Land zur Verfügung stehen. 20 Prozent mehr Kinder pro LehrerIn in der Stadt, das ist die Realität.

Die gesetzliche Basis für die Neuregelung gemäß diesem kriterienbasierten Chancen­index im Finanzausgleich entlang der Aufgabenorientierung ist eigentlich fixiert worden, und jetzt ist diese plötzlich weg, vom Tisch. Was jetzt zu befürchten ist, ist, dass die Mittelverteilung für die Pflichtschulen gleich bleibt, dass sich da gar nichts ändern wird,


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