Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 218

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trotzdem Minister Faßmann immer ein Verfechter eines Chancenindex und einer zielsicheren, treffgenauen Verteilung der Ressourcen zu diesen Schulen hin war.

Er konnte mir im Ausschuss keine Antwort darauf geben, warum diese Aufgaben­orientierung für die Pflichtschulen aus diesem Finanzausgleichsgesetz gekippt wurde, und ich hatte – noch schlimmer – den Eindruck, dass er gar nichts davon gewusst hat.

Fakt ist, das ist wirklich schlechter Stil. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Kinder, die Pädagoginnen und Pädagogen und natürlich auch die Eltern. Deshalb lehnen wir Sozialdemokratinnen und -demokraten die Regierungsvorlage hier ganz eindeutig und strikt ab. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Ich betone allerdings, dass wir den Entschließungsantrag, den die NEOS noch ein­bringen werden, ausdrücklich unterstützen, denn es soll der Originalzustand beibe­halten werden. Wir unterstützen auch den Abänderungsantrag zur Bedarfszuweisung für das Land Salzburg. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Zadić.)

22.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Berlakovich. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


22.07.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eines der Ziele dieser Bundesregierung ist es, die Wirtschaft zu stärken, den Menschen, nicht nur Männern, sondern auch Frauen, eine Perspektive zu geben. Daher ist das, was wir hier beschließen, wichtig, nämlich das Finanzausgleichsgesetz, die Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementar­päda­gogik.

Es ist wichtig, dass in die Kinderbetreuung investiert wird, dass die Länder und vor allem auch die Gemeinden Planungssicherheit haben, wenn sie Kinderbetreu­ungs­ein­richtungen ausbauen. Daher ist es wichtig, dass dieses Paket nach langen Diskus­sionen, die ja stattgefunden haben, bis 2022 gilt, also ganze vier Jahre, und dass dabei in etwa 180 Millionen Euro für die Länder, für die Gemeinden zur Verfügung stehen werden. 142 Millionen Euro kommen vom Bund und 38 Millionen Euro kommen von den Ländern. Das wird gemeinsam finanziert und ist unbedingt notwendig und wird eben jetzt ins Finanzausgleichsgesetz eingeführt, weil das über Zweckzuschüsse an die Länder gehen soll.

Wir wissen, dass die Betreuungssituation und die Lebenssituation der Menschen eine neue ist. War es früher so, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Regel zu Hause bei der Mutter, manchmal auch beim Vater, bei der Oma, beim Opa, bei irgendwelchen Verwandten waren, so ist diese Lebenssituation heute nicht mehr gegeben. Daher ist es notwendig, dass auch diese Kinder in Kinderbetreuungs­ein­richtun­gen kommen, damit Frauen oder alleinerziehende Mütter eben auch einem Beruf nachgehen können und halt nicht nur in Teilzeit arbeiten oder oft unter schwie­rigsten Umständen vielleicht gar keinen Job machen können. Daher war diese Einigung unbedingt notwendig.

Nur eine Zahl: 2017/2018 waren laut Statistik Austria über 68 000 Kinder bis zum dritten Lebensjahr in Kinderbetreuungseinrichtungen. Das ist ein Rekordwert. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl von Kindern, die in Kinderbetreuungs­ein­rich­tungen betreut werden, verdoppelt. Mittlerweile besucht jedes vierte Kind dieser Alters­klasse ein Kindertagesheim.

 


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