Steiermark ist allein in den letzten zwei Jahren vier Mal von schlimmem Hochwasser überrascht worden, hat enorme Schäden zu verzeichnen, Anfang 2000 hat es sogar zwei Tote gegeben.
Die bestehenden Verbauungsmaßnahmen reichen nicht mehr aus, und es ist daher notwendig, insgesamt rund 13,5 Millionen Euro zu investieren. Der Gemeindeanteil daran beträgt 3,2 Millionen Euro. Für eine Gemeinde mit nicht einmal 1 000 Einwohnern ist das ein nahezu unaufbringbarer Betrag, weshalb ich glaube, dass es ganz wichtig ist, diesen Beschluss heute hier zu fassen, damit sehr schnell mit dem Verbau begonnen werden kann, damit zum einen Sicherheit hergestellt wird und damit zum anderen mit dem beginnenden Bau auch psychologische Hilfe für die Betroffenen gewährleistet wird. Wenn man dort wohnt und vor jedem Gewitter Angst haben muss, weiß man, was es bedeutet, wenn Verbaumaßnahmen eingesetzt werden: dass Sicherheit kommt. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss heute einstimmig gefasst wird.
Ich möchte darauf zurückblicken, wie es uns in meiner Heimatgemeinde 2016 ergangen ist. Wir wurden auch zwei Mal von einer ganz schlimmen Mure erfasst, 40 Häuser wurden verschüttet. Damals war es für alle Landesregierungsmitglieder selbstverständlich, Hilfe angedeihen zu lassen; egal ob der rote Landeshauptmann, selbstverständlich auch der blaue Landesrat Köfer, selbst der grüne Landesrat ist selbstverständlich dort gewesen und hat mit Mitteln aus seinem Referat geholfen. Darauf zurückblickend muss ich sagen, ich war heute etwas überrascht, dass beim Tagesordnungspunkt betreffend die gegenseitige Hilfeleistung mit Russland im Falle von Naturkatastrophen plötzlich Nein gesagt wurde.
Wenn es darum geht, Menschen zu helfen, darf es in den Köpfen keine Barrieren geben. In Kärnten hat es funktioniert, in der Steiermark funktioniert es, aber hier anscheinend nicht ganz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
22.32
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zum Finanzausgleichsgesetz verlieren. Das Zentrum für Verwaltungsforschung hat die Aufgabenorientierung im Jahre 2017 als zentrale Reformmaßnahme zum Finanzausgleichsgesetz bezeichnet, und ich denke, mit der Abschaffung des § 15 haben wir einen Rückschritt erlitten. Ich finde das sehr bedauerlich, denn wenn wir daran denken, dass Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufzuteilen sind, macht es absolut Sinn, diese verteilten Mittel auch an einen bestimmten Zweck zu binden. Es überrascht mich umso mehr, weil wir doch oft aus ÖVP- oder FPÖ-Reihen hören: mehr Geld für mehr Leistung, anstatt nach dem Gießkannenprinzip Gelder zu verteilen.
Die Implementierung der Aufgabenorientierung war eine Chance, jene Gemeinden stärker zu unterstützen, die Aufgaben wahrnehmen, die über ihre Gemeindegrenzen hinaus Wirkung zeigen. Das möchte ich auch gleich am Beispiel Tirol kurz darstellen.
In Tirol – wenn wir bei der Elementarpädagogik, also bei der Betreuung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr, um die es bei § 15 ja auch gegangen ist, bleiben – ist es Tatsache, dass die Kindergärten an 42,5 Tagen im Jahr geschlossen haben. Um es noch deutlicher zu machen: Der Anteil der Kindergärten in Tirol, die weniger als 8 Stunden pro Tag geöffnet haben, beträgt 54,4 Prozent. Eine Aufgabenorientierung wäre eine
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