Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Privatschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogikpaket 2018) (450 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Faßmann.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Sonja Hammerschmid. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehbildschirmen! Lassen Sie mich mit den positiven Aspekten dieses Pädagogikpakets beginnen:
Der Förderunterricht ist in Zukunft für alle Schulstufen – in der Volksschule, in der Neuen Mittelschule, in der Polytechnischen Schule oder auch in den Berufsschulen – verpflichtend, wenn die Lehrerinnen und Lehrer feststellen, dass Schülerinnen und Schüler Defizite haben. Das ist gut so. Außerdem werden auch in diesen Schulen regelmäßig Gespräche zwischen Kindern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern geführt. Auch das ist gut so und wird ganz sicher einen wesentlichen Fortschritt bringen. Der Pilot dafür waren die Neuen Mittelschulen, das möchte ich hier schon auch festhalten. Der einzige Wermutstropfen an diesen beiden Punkten ist, dass die AHS-Unterstufe im Besonderen ausgenommen ist – warum, weiß ich nicht. Der dritte positive Punkt ist, dass die Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abgeschlossen haben, ein freiwilliges zehntes Schuljahr an Polytechnischen Schulen bekommen, um sich einfach orientieren zu können. Auch das ist gut so und ich danke dafür. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Herr Bundesminister, leider ist aber der Rest des Pakets für mich nicht so positiv zu sehen und doch ein Stück weit wirklich enttäuschend, denn es ist in vielerlei Hinsicht ein Rückschritt, ein Rückschritt ins 20. Jahrhundert. Diesen Umstand haben zahlreiche Expertinnen und Experten, Pädagoginnen und Pädagogen und auch Eltern im Zuge der Begutachtung immer wieder lautstark kundgetan. Viele Eltern wollten Ihnen eigentlich Unterschriften übergeben, können Sie aber leider nicht erreichen. Vielleicht hören Sie sie doch an, denn ich glaube, Sie haben sehr viel dazu beigetragen. Aus diesem Grund haben wir auch ein Expertenhearing im Unterrichtsausschuss gefordert und auch bekommen.
Was ist konkret das Thema? – Bleiben wir bei der Volksschule: Die Ziffernnoten werden ab der zweiten Klasse Volksschule wieder eingeführt. Wenn Ihr Kind im September 2016 mit der Volksschule begonnen hat, dann konnten Sie als Elternteil im Schulgemeinschaftsausschuss mitentscheiden, ob das Kind eine alternative Leistungsbeurteilung bekommt oder mit Ziffernnoten beurteilt wird. Worum geht es in dieser alternativen Leistungsbeurteilung? – Sie sagt Ihnen sehr treffsicher, wo die Kinder Stärken und wo die Kinder Schwächen haben. Sie können als Elternteil handeln. Nehmen wir Deutsch her: Befriedigend – was sagt Ihnen das? – Nicht wirklich viel. Eine alternative Leistungsbeurteilung sagt Ihnen, dass Ihr Kind vielleicht sehr stark im Schreiben von Aufsätzen ist, aber Rechtschreibfehler macht oder vielleicht nicht lesen kann. Das erfahren Sie aus der alternativen Leistungsbeurteilung (Abg. Hauser: Das ist ja auch möglich!), aber sicher nicht aus der Ziffernnote. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)
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