Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 112

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Es wurde heute schon häufig die Deutschpflicht genannt, die ganz wesentlich ist, mei­nes Erachtens vor allem die standardisierten Sprachtests und die entsprechenden För­dermaßnahmen. Wir haben ja, wie Sie wissen, keine Einzelmaßnahme – ist schon klar –, aber durch eine Maßnahme versucht, im Kindergarten Verbesserungen hinzubekom­men, auch wieder mit Sprachstandserhebungen.

Wir werden natürlich auch darüber reden, das ist überhaupt keine Frage, über bei­spielsweise weitere Verpflichtungen im Rahmen des Kindergartens. Nur sehen wir in der aktuellen Lage, dass das eine verpflichtende Gratiskindergartenjahr nicht wirklich Verbesserungen gebracht hat, und wir wissen auch aus der Praxis – das hat just das Expertenhearing zur Deutschpflicht im Frühling gezeigt –, dass viele Kinder – das trifft vor allem die Bundeshauptstadt Wien, ich möchte jetzt nicht mutmaßen, ob das an der SPÖ liegen könnte – drei Jahre lang in einen öffentlichen Kindergarten gehen und trotzdem so große Defizite in der deutschen Sprache haben, dass wir wissen, die Maß­nahme allein, Pflicht: zwei Jahre Kindergarten, für die, die es brauchen, wird es nicht sein. Das ist viel diffiziler, da wird es um verschiedenste Bereiche gehen.

So, wie Sie das vorschlagen – auch im Hinblick auf das Kopftuch oder diese neutrale Schule, wie Sie sich das wünschen; das ist ein Gedanke, den man vielleicht versuchen kann, zu verfolgen –, wird das halt nicht funktionieren.

Wir setzen Schritt für Schritt wesentliche Maßnahmen, ich lade Sie weiterhin dazu ein. Das Kopftuchverbot werden wir im neuen Jahr entsprechend verhandeln oder weiter­verhandeln. Ich lade Sie weiterhin ein, an den Verhandlungstisch zu kommen (Abg. Meinl-Reisinger: Ha, „weiterhin ein“ ist lustig!), nicht irgendwelche Junktimierungen zu treffen, mit Dingen, die direkt gar nichts damit zu tun haben. Ich lade Sie ein, da in konstruktive (Abg. Meinl-Reisinger: Wir sind noch nie eingeladen worden!) – natürlich, Sie haben den Antrag bekommen – Verhandlungen einzutreten, und dann schauen wir weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, Polemik alleine wird Ihnen in der Op­position nicht reichen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Mühlberghuber. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.48.15

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf der Besu­chergalerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Die Punkte zum verpflichtenden zwei­ten Kindergartenjahr sind ja schon einige Male angesprochen und die anderen Punkte ausführlich besprochen worden, und es ist auch erklärt worden, warum dieser Antrag auch im Ausschuss schon abgelehnt worden ist.

Seit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres für Fünfjährige im Kinder­gartenjahr 2010/2011 ist die Betreuungsquote bis heute auf 98,8 Prozent, fast 99 Pro­zent, gestiegen; aber zur besseren Förderung der Kinder hat es nicht geführt. Das hat die Sprachstandserhebung ergeben (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) und ist auch im Kindergarten erkenntlich. Deshalb hat man sich auch im Rahmen der neuen Bund-Länder-Vereinbarung bewusst für eine Sprachförderung bei Vierjährigen in ele­mentaren Bildungseinrichtungen entschieden. Diese frühe sprachliche Förderung im Kindergarten soll Deutschfördermaßnahmen in den nachfolgenden Volksschulen er­sparen.

Auch die Ausbildung für das Personal in elementaren Einrichtungen wird mit der 15a-Vereinbarung verbessert werden. Darüber hinaus ist es im Rahmen der 15a-Verein-


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