Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 172

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17.47.09

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Donau-Universität Krems soll mit vor­liegender Gesetzesänderung in das Universitätsgesetz, das die öffentlichen Universitä­ten regelt, aufgenommen werden. Zusätzlich soll eine Vereinbarung, es ist eine 15a-Vereinbarung, zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich geschlossen wer­den, die die Finanzierung der Donau-Universität Krems auf neue Beine stellen soll. Das ist eine Vereinbarung, die den Bundesanteil über die nächsten Jahre auf 50 Pro­zent aller Kosten ansteigen lassen soll. – So weit, so gut, so unterstützenswert, auf den ersten Blick.

Bei näherer Betrachtung wird allerdings Folgendes sichtbar: Das in der letzten Legis­laturperiode hart, wirklich hart erkämpfte Universitätsbudget und die Erhöhung dessen um 1,3 Milliarden Euro wird damit gleich wieder ein Stück weit reduziert, nämlich genau um jene Kosten, die diese Budgeterhöhung für die Donau-Universität Krems darstellt. Die Aufnahme der Donau-Universität Krems in den Reigen der öffentlichen Universitä­ten: Ja, aber bitte dafür mit der nötigen Budgeterhöhung für das Universitätsbudget. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

17.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger. – Bitte.


17.48.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren Zuseher hier und zu Hause vor den Übertragungsgeräten! Die entsprechende Vorlage wurde von der Vorrednerin Kollegin Hammerschmid schon geschildert. Die Donau-Uni­versität Krems hat seit 1994 eine enorme Entwicklung gemacht und ist in einem Be­reich tätig, der an sich im Bereich der Weiterbildung unüblich ist, das heißt, das betrifft diejenigen, die sich nach ihrem Studium weiterbilden wollen, um ihre berufliche Kar­riere zu entwickeln, auch unter Entbehrungen, das heißt, dass sie privat für diese Lehr­gänge zahlen, also ihr Erspartes nicht in eine Kreuzfahrt oder in einen Langstrecken­flug stecken, sondern in ihre berufliche Weiterentwicklung.

Die Vereinbarung sieht einerseits vor, dass 50 Prozent des Gesamtbudgets vom Bund übernommen werden, das heißt, es ist jetzt so, dass die Donau-Universität 70 Prozent Drittmittel hat, das wird insgesamt auf 50 : 50 reduziert. Am Ende des Tages können diese Lehrgänge auch entsprechend günstiger angeboten werden.

Ich verstehe eigentlich die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ nicht, die immer for­dern, dass mehr öffentliche Mittel, größere Geldbeträge in die Bildung hineingesteckt werden, dass hier investiert wird. In diesem Bereich wird das dezidiert gemacht und da wundert es mich tatsächlich, dass keine Zustimmung erfolgt, zumal auch von Landes­seite entsprechend in die Infrastruktur investiert wird, sowohl in neue Gebäude als auch in Mietflächen, insgesamt reden wir von 9 000 Quadratmetern.

Daher bitte ich, das wirklich nochmals zu überdenken, da es auch ein falsches Signal ist, zumal die öffentlichen Universitäten insgesamt, die ebenfalls in § 6 Universitätsge­setz aufgelistet sind, auch eine Budgetaufstockung erfahren. Wir landen dann bei den Universitäten bei 11 Milliarden Euro, das ist also eine Steigerung um 1,3 Milliarden für die öffentlichen Universitäten. Hier sollte die Donau-Universität Krems, die Universität für Weiterbildung durch eine Kooperation von Bund und Land genauso mitziehen kön­nen. Was mich auch erstaunt, ist, dass in den Stellungnahmen die Bundesarbeitskam­mer keine Bedenken und keine Einwendungen hatte, sowohl die 15a-Vereinbarung als


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