Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 184

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gesetzes ist, dass unsere Regierung endlich, nach 20 Jahren, Rechtssicherheit schafft – sowohl für Studierende als auch für Heimbetreiber.

Seit der letzten Novelle des Studentenheimgesetzes im Jahr 1999 hat sich der Woh­nungsmarkt für Studierende verändert. Es gibt eine wachsende Anzahl von sogenann­ten gewerblichen – also nicht gemeinnützigen – Studentenheimbetreibern. Diese muss­ten sich bis jetzt nicht an die Bestimmungen des Studentenheimgesetzes halten. Be­wohnerinnen und Bewohner solcher Heime hatten nur einen unzureichenden Rechts­schutz, einfach jenen nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Aufgrund die­ses juristischen Schlupflochs war es bisher möglich, die Bestimmungen des Studenten­heimgesetzes zum Nachteil der Heimbewohner zu umgehen. Diese Lücke wurde jetzt auf Initiative der Bundesregierung geschlossen.

Ziel des neuen Studentenheimgesetzes ist es, zukünftig alle Arten von Studentenhei­men zu erfassen. Mit der Neuregelung der Definitionen Heimplatz und Studentenheim­betreiber soll nun sichergestellt werden, dass die Vermietung von Heimplätzen an Stu­dierende jedenfalls unter das Studentenheimgesetz fällt.

Die Studierenden sind in den letzten Jahrzehnten mobiler geworden. Sie wechseln öf­ter den Studienort oder die Unterkunft. Sie sind flexibler, und daher sind auch die Be­nutzungsverträge flexibler zu gestalten. Das neue Studentenheimgesetz geht genau auf diese Punkte ein. Studenten sind nicht mehr so lang an die Verträge gebunden. Sie können auch in einem Zeitraum von unter einem Jahr aus- oder einziehen. Außerdem wurde eine Obergrenze für die Einhebung von Kautionen eingeführt. Kautionen dürfen nur maximal das Zweifache des Benutzerentgelts betragen.

Das neue Studentenheimgesetz bringt somit eine angemessene Antwort auf die Ent­wicklungen der letzten Jahre und, ich glaube, eine klare Verbesserung für die Studie­renden. – Danke, Herr Minister. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Ruth Becher. – Bitte.


18.31.34

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 1986 entstandene Studentenheimgesetz war auf die Bedürfnisse, aber auch auf die Eigenverantwortung der Entscheidungsträger von mor­gen abgestellt. Ich werde Ihnen nochmals die zwei wesentlichen Gründe zusammen­fassen und nennen, warum die Bundesregierung mit dieser Gesetzesvorlage das bis­herige System zerschlägt und auf neue spekulative Anlageformen für Investoren redu­ziert.

Von den 370 000 Studenten sind etwa 9 Prozent auf Studienplätze angewiesen. Bei den gemeinnützigen Heimträgern beträgt die monatliche Miete in etwa 300 Euro für ein Zimmer. Private Betreiber kassieren 700 Euro pro Monat. Das ist doch eine horrende Summe für einen studierenden Menschen! Diese Differenz lässt sich auf eine Geset­zeslücke zurückführen.

Grundsätzlich ist im Studentenheimgesetz die Kostendeckung vorgesehen. Die Betrei­ber können aufgrund von eigenen Satzungen daraus ausbrechen. Diese Bestimmung ist im Gesetz aber nicht einsehbar. Anstatt jetzt mit dem neuen Gesetz diese Lücke zu schließen und zu reparieren, sodass alle dem Kostendeckungsprinzip unterworfen sind, wird das ganze Gesetz an die Wand gefahren.

Zwei Säulen des Gesetzes fallen. Die eine ist schon genannt worden, dass nämlich die Studenten bisher maßgeblich am Heimstatut und an der Heimordnung beteiligt waren. Ihnen wird jetzt die Mitbestimmung erschwert. Bei Konflikten war es so, dass man sie


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