Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 248

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22.10.16

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kol­legin Ecker! Es werden keine Parteienrechte beschnitten, und ich möchte in diesem Zusammenhang - - (Ruf bei der SPÖ: ..., wer das so sieht, Herr Kollege!) – Das ist so, weil lediglich das Verfahren beschleunigt wird, und das wissen Sie auch ganz genau. (Abg. Stöger: Das wissen wir nicht!)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich Ih­nen ganz bewusst meinen Respekt und meinen Dank für Ihren politischen Mut ausdrü­cken, mit der Vorlage dieses Gesetzes neue Wege für die Standortpolitik in Österreich zu beschreiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Unsere Leitlinie für nachhaltige Standortpolitik ist, Ökonomie und Ökologie im Einklang weiterzuentwickeln. Dieses vorliegende sogenannte Standort-Entwicklungsgesetz bein­haltet genau diese Leitlinien. So können standortrelevante Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse der Republik Österreich künftig mit folgenden Kriterien definiert werden: zum Beispiel volkswirtschaftliche Aspekte wie die Sicherung und die Schaf­fung von Arbeitsplätzen, maßgebliche Investitionsvolumen, relevante Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung, wesentliche Beiträge zur Steigerung der Netz-, Leitungs- und Versorgungssicherheit oder zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wie zum Beispiel dem Bahnausbau, wesentliche Beiträge zur Mobilitäts- und Energiewen­de, wesentliche Beiträge zu einem wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschafts­standort.

Was soll dieses Gesetz nun bewirken? Große, wichtige Infrastrukturprojekte, Umwelt­projekte oder auch private Vorhaben, die ein öffentliches Interesse nachweisen kön­nen, sollen die Möglichkeit eines schnelleren Verfahrens haben, um rascher zu einer Entscheidung – ob nun positiv oder negativ – zu kommen.

Wir haben zahlreiche UVP-Verfahren auf Bundes- und Landesebene mit überlangen Verfahrensdauern. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich nenne ein paar Beispiele: dritte Piste am Flughafen Wien, Semmeringbasistunnel, 380-kV-Leitung, Westring Linz, Lo­bautunnel. Diese Liste könnten wir weiterführen. Lange Verfahren sind für den Standort und die Betroffenen ein großes Hemmnis, meine Damen und Herren, aber nicht nur für den Standort, sondern auch für die Erreichung der Ziele unserer Klima- und Energie­strategie. In Niederösterreich beispielsweise werden die meisten UVP-Verfahren durch Windparks ausgelöst. Mit diesem Standort-Entwicklungsgesetz schaffen wir, auch gemäß dem Regierungsprogramm, verfahrensbeschleunigende Maßnahmen (Zwi­schenruf des Abg. Plessl), ohne in die Parteienstellung oder den Instanzenzug einzu­greifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich wiederhole es, und es ist wichtig, es noch einmal zu sa­gen: Dies wird ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhalti­ge Entwicklung unseres Standortes sein. Es geht uns darum, Ökonomie und Ökologie im Einklang weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP so­wie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ross­mann. – Bitte.


22.13.49

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Na ja, diesen Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie vermag ich nicht zu erkennen (Abg. Haubner: Na ja, macht nix!), und der Standort ist ja nicht wirklich das oberste wirtschaftspolitische Ziel, auch die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist


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