Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 249

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nicht das oberste wirtschaftspolitische Ziel, da gehört ein bisschen mehr dazu. (Abg. Winzig: Arbeitsplätze vielleicht?) Ganz abgesehen davon ist es immer notwendig, darauf hinzuweisen, dass der Standort Österreich in wirklich sehr, sehr gutem Zustand ist. Krankjammern, wie das immer von der Wirtschaftsseite, namentlich von der WKO, kommt, ist nicht angebracht. (Abg. Winzig: Es wird nicht krankgejammert, das ist eine realistische Einschätzung!)

So, zum Gesetz selber: Der Beamtenentwurf ist ja von allen Verfassungsjuristen in der Luft zerfetzt worden (Ruf bei der SPÖ: Zu Recht!); die haben gesagt, das ist ein Mist. Jetzt ist der Entwurf zwar verbessert worden, aber von der Intention ist immer noch das übrig geblieben, was es sein sollte. Es geht eben nicht um den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie, sondern es geht in diesem Gesetz ganz eindeutig darum, Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen.

Herausgegriffen werden – und das ist das Ziel – einige Projekte, die einer Sonderbe­handlung unterworfen werden sollen. Es handelt sich dabei um Projekte im öffentlichen Interesse. Das Ziel ist, die Verfahren zu beschleunigen. Meine Kritik daran, die ich im Ausschuss geübt habe, die ich zuvor geübt habe und die sich auch nicht geändert hat:

Erstens: Wer wählt diese Projekte im öffentlichen Interesse aus? Da wird ein Beirat installiert, der wird von den Ministerien beschickt, und die geben eine Empfehlung ab. Wer entscheidet dann? Sie, Frau Ministerin, im Einvernehmen mit dem Infrastruktur­minister. (Abg. Winzig: § 2!) – Na ja, ich sage jetzt einmal, es wird in diesem Beirat ei­ne Empfehlung auf Basis von Kriterien abgegeben, die sehr grob, die zu breit, die nicht abschließend sind. Jetzt frage ich mich: Was soll da herauskommen?

Ansonsten kommt von Regierungsseite immer der Punkt: Ja, wir müssen bei uns sel­ber sparen, in der Verwaltung! (Zwischenruf bei der SPÖ), aber für die Einrichtung des Beirats und für den Vorrang von Wirtschaftsinteressen, na da ist uns natürlich nichts zu teuer, da brauchen wir nicht zu sparen; wenn es um Wirtschaftsinteressen geht, dann ist alles recht und gut. (Abg. Winzig: Das ist ein ehrenamtlicher Beirat!)

Zweiter Kritikpunkt: Die Weiterreichung in die nächste Instanz garantiert keine Be­schleunigung; das bescheinigen uns alle Umweltorganisationen. Glauben Sie mir, Frau Ministerin, die haben sehr viel und reichhaltige Erfahrung damit.

Was mich an dieser Regierungsvorlage besonders stört, ist, dass auch Projekte aus laufenden Verfahren unter dieses neue Gesetz fallen, sofern sie von den Höchstge­richten an die Behörden oder an die Bezirksverwaltungsgerichte zurückverwiesen wer­den. Das heißt, das ist nichts anderes als eine Lex dritte Piste, als eine Lex Lobautun­nel. – Und das lehne ich strikt ab! (Abg. Hammer: Macht aber nichts! – Abg. Höbart: Das ist uns ziemlich egal!)

Wenn man UVP-Verfahren tatsächlich beschleunigen wollte, dann könnte man ja die Vorschläge aus dem Begutachtungsverfahren aufgreifen – da ist ja eine Reihe von gu­ten Vorschlägen gekommen –: mehr Augenmerk auf die Entlastung der Einzelprojekt­ebene legen, Amtssachverständige aufstocken, Projektwerber stärker in die Pflicht nehmen, dass sie vollständige Unterlagen abliefern und, und, und. Das wäre meines Erachtens relevant, das würde eine Beschleunigung der UVP-Verfahren bringen, und um die geht es ja. Alles andere kann man sich sparen. (Beifall bei JETZT.)

So, wie diese Regierungsvorlage hier vorliegt, führt die Sonderbehandlung mit der Ein­richtung des Beirats auf Basis unfertiger, breiter, grober Kriterien nur dazu, dass das eine Einladung zu Willkür und Korruption ist. Ich lehne dieses Gesetz entschieden ab! – Danke sehr. (Beifall bei JETZT.)

22.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klin­ger. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Deutlich reden, Herr Kollege!)

 


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