22.18
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Wenn ich vielleicht gleich zuerst zu Kollegen Rossmann kommen darf: Ich verstehe es nicht, wenn auf der einen Seite der Standortbeirat als teuer kritisiert wird und gleichzeitig mehr Amtssachverständige eingefordert werden. Da frage ich mich: Wo ist da die Kostenrelevanz in der gesamten Geschichte?
Ich kann Ihnen dazu eines sagen: Wir wissen ganz genau, dass wir im elektrischen Bereich massivste Probleme haben. (Abg. Meinl-Reisinger: Na ja! – Zwischenrufe der Abgeordneten Noll und Rossmann.) Blackouts sind jederzeit möglich, und gerade die 380-kV-Leitung von Oberösterreich über Salzburg nach Kärnten wird eine ganz entscheidende Sache dafür sein, ob wir in Zukunft Elektromobilität et cetera einführen werden können oder nicht. Ich spreche da von jährlichen Kosten von 13 Millionen Euro bei der Verzögerung dieses Projekts – 13 Millionen Euro! Stellen Sie sich dagegen die 500 000 Euro vor, die der Standortbeirat jährlich kostet.
Das ist aber noch der geringere Teil. Der viel größere Teil sind die Redispatch-Kosten, die wir bereits haben. Die haben 2014 4 Millionen betragen und mittlerweile, 2017, betragen sie 100 Millionen pro Jahr. Was ist das für eine Dimension? Kann man da nicht dividieren? Kann man da nicht rechnen? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Dieses Standort-Entwicklungsgesetz ist ein weiteres Zeichen dafür, dass diese Regierung hervorragend arbeitet, dass in dieser Regierung etwas weitergeht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Rossmann.)
Das heißt, wir müssen zum Standort-Entwicklungsgesetz ganz klare Strukturen schaffen. Diese Strukturen werden mit einem Stufenplan ganz klar festgelegt. Stufe eins: Wer kann eigentlich eine Anregung auf eine Erteilung eines standortrelevanten Vorhabens stellen? Das ist in erster Linie nicht nur der Bund, das ist in erster Linie der Projektwerber separat. Dieser Projektwerber – das haben wir schon gehört – hat verschiedene Kriterien und Eckpunkte zu erfüllen und diese auch zu begründen.
Dann kommt es zur zweiten Stufe. In dieser zweiten Stufe wird das Ganze an das Bundesministerium für Digitalität und Wirtschaft weitergeleitet. Dort gibt es nun eine Vierwochenfrist – nur vier Wochen! – zur Entscheidung, ob es eine Beurteilungsbefürwortung gibt oder eine Ablehnung – ganz straff geführt.
Dann kommt es zur Stufe drei, das ist der Standortentwicklungsbeirat: Dieser Standortentwicklungsbeirat gibt dann entsprechend seiner Erkenntnis eine Beurteilung zu einer Empfehlung oder eine Beurteilung zu einer Ablehnung ab. Nachdem Sie Kritik an diesem Standortentwicklungsbeirat geübt haben, sage ich Ihnen Folgendes: Es ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, damit wir dieses Verfahren klar und vor allem parteipolitisch neutral abhandeln können. Jetzt können Sie sagen: Wir von der Opposition sind da zu wenig eingebunden. – Nein! Hier geht es tatsächlich um österreichische Interessen, die in diesem Standortentwicklungsbeirat bestens aufgehoben sind.
Die Entscheidung hat dann im Bundesministerium für Digitalität und Wirtschaft (Ruf bei der SPÖ: Digitalisierung!) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfolgen.
Dieser gesamte Ablauf darf nur sechs Monate dauern. Ab diesem Zeitpunkt kommt dann die Standortentwicklungsverordnung zum Einsatz. Dieses gesamte Verordnungskonvolut darf nicht mehr als weitere zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Was mir aber in der Sache noch ganz wesentlich ist, ist, dass eine Konzentration der Vorhaben bei entsprechenden für die Republik wichtigen Vorhaben unbedingt auch für die Zukunft gelten muss. Das heißt im Klartext, es können sich nicht bei bundesrelevanten großen Projekten wie Autobahnbauten, Bau von Hochleistungsstrecken et ce-
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