deihliche Entwicklung sichern zu können, werden umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich benötigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben in Österreich erlangen." Somit ist das Ziel klar "Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz soll daher festgeschrieben werden, dass einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreichs in außerordentlichem Maße dienen, das besondere Interesse der Republik bestätigt werden kann, um daran besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen knüpfen zu können."
Verfahrensbeschleunigende Maßnahmen sind natürlich wünschenswert. Jedoch ist es fraglich, ob die Maßnahmen des Gesetzes tatsächlich zu einer signifikanten Verkürzung führen werden, wenn es keine begleitenden Maßnahmen gibt. Dazu gehören vor allem die nötige Ressourcenausstattung der Behörden sowie die zur Verfügung stehenden Gutachter.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, begleitende Maßnahmen zu ergreifen, um UVP-Verfahren effektiver und effizienter zu machen. Diese Maßnahmen sollen jedenfalls folgende Punkte beinhalten:
1. Verbesserung der Ausstattung der UVP-Behörden mit mehr Ressourcen, insbesondere mit mehr Amtssachverständigen, um Verzögerungen bzw. ausufernde Verfahrenskosten durch Heranziehung von Privatgutachtern zu vermeiden.
2. Mehr Mittel für professionelle Verfahrensbegleitung (Kommunikation und Partizipation) für reibungslose Prozesse mit klar definierten Möglichkeiten und Regeln für alle Beteiligten.
3. Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichtes, dem durch die Regelung des Übergangs der Entscheidungspflicht auf das Bundesverwaltungsgericht bei Säumnisbeschwerden nach Ablauf der Entscheidungsfrist, zusätzliche bzw. inhaltlich umfangreichere Verfahren zukommen könnten.
4. Dem Umweltausschuss ist jährlich darüber zu berichten, wie sich die Dauer der UVP-Verfahren nach der Einführung des Standortentwicklungsgesetzes entwickelt hat."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt zeigt einmal mehr, wie verzweifelt die Opposition sein muss, wenn ihr die Argumente in der Sache ausgehen. (Abg. Greiner: Es sind die richtigen Argumente!) Es wird einmal mehr verunsichert, es wird mit Halbwahrheiten oder sogar mit Unwahrheiten gearbeitet. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)
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