Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 260

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deihliche Entwicklung sichern zu können, werden umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich benötigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben in Österreich erlangen." Somit ist das Ziel klar "Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz soll daher festgeschrieben werden, dass einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirt­schaftsstandortes Österreichs in außerordentlichem Maße dienen, das besondere In­teresse der Republik bestätigt werden kann, um daran besondere verfahrensbeschleu­nigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen knüpfen zu können."

Verfahrensbeschleunigende Maßnahmen sind natürlich wünschenswert. Jedoch ist es fraglich, ob die Maßnahmen des Gesetzes tatsächlich zu einer signifikanten Verkür­zung führen werden, wenn es keine begleitenden Maßnahmen gibt. Dazu gehören vor allem die nötige Ressourcenausstattung der Behörden sowie die zur Verfügung ste­henden Gutachter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, begleitende Maßnahmen zu ergreifen, um UVP-Verfahren effektiver und effizienter zu machen. Diese Maßnahmen sollen jeden­falls folgende Punkte beinhalten:

1. Verbesserung der Ausstattung der UVP-Behörden mit mehr Ressourcen, insbeson­dere mit mehr Amtssachverständigen, um Verzögerungen bzw. ausufernde Verfah­renskosten durch Heranziehung von Privatgutachtern zu vermeiden.

2. Mehr Mittel für professionelle Verfahrensbegleitung (Kommunikation und Partizipa­tion) für reibungslose Prozesse mit klar definierten Möglichkeiten und Regeln für alle Beteiligten.

3. Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichtes, dem durch die Rege­lung des Übergangs der Entscheidungspflicht auf das Bundesverwaltungsgericht bei Säumnisbeschwerden nach Ablauf der Entscheidungsfrist, zusätzliche bzw. inhaltlich umfangreichere Verfahren zukommen könnten.

4. Dem Umweltausschuss ist jährlich darüber zu berichten, wie sich die Dauer der UVP-Verfahren nach der Einführung des Standortentwicklungsgesetzes entwickelt hat."

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.


22.53.50

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt zeigt einmal mehr, wie verzweifelt die Opposition sein muss, wenn ihr die Argumente in der Sache ausgehen. (Abg. Greiner: Es sind die richtigen Argumente!) Es wird einmal mehr verunsichert, es wird mit Halbwahrheiten oder sogar mit Unwahrheiten gearbeitet. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

 


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