Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 268

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Ge­setzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

23.19.3321. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (371 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Maklergesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Versicherungsvermitt­lungsnovelle 2018) (397 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer. – Bitte.


23.19.58

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Wirtschaftsministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, die noch da sind, auf der Galerie und vor den Bildschirmgeräten! Mit der vor­liegenden Versicherungsvermittlungsnovelle werden primär EU-Richtlinien umgesetzt. Diese EU-Richtlinien gehen durchaus in die richtige Richtung, denn es geht Richtung Konsumentenschutz, der gestärkt werden soll. Es ist wichtig, trotz der Unterschiede in den Vertriebskanälen das gleiche Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbrau­cher zu garantieren.

Wir können dem Gesetzestext – so wie er formuliert ist – jedoch nicht zustimmen. Wa­rum? – Ganz einfach: Er ist zu unpräzise, er ist zu unbestimmt. Zum einen war die Begutachtungsfrist wie schon bei vielen anderen Dingen einfach zu kurz, zum anderen fehlen konkrete Inhalte wie zum Beispiel bei der Weiterbildungsverpflichtung. Diese ist ja grundsätzlich positiv, denn eine sehr gut ausgebildete Verkaufskraft leistet auch qua­litativ hochwertige und fundierte Arbeit, die dem Kunden und der Kundin wie dem Be­trieb nutzen.

Die Details der Weiterbildungsverpflichtung fehlen aber noch in der vorliegenden No­velle. Wie diese Schulungsmaßnahmen genau aussehen sollen, soll erst von der Wirt­schaftskammer festgelegt werden. Die Mindeststundenanzahl für die Schulungslehr­pläne für Gewerbetreibende oder für das Personal soll zum Beispiel geringer ausfallen. Wie soll das aber ausschauen? – Unter welchen Voraussetzungen sich die Mindest­stundenanzahl um wie viel reduziert, steht in dieser Novelle noch nicht drinnen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Leider!)

Es stellt sich die weitere Frage: Wer legt denn das Ausmaß dieser Mindeststundenan­zahl und die Größenordnung, um wie viel es reduziert werden soll, fest? – Differenzie­rungen, meine Damen und Herren, ja, aber wenn, dann muss man schon genau wis­sen, was und wie differenziert wird, bevor das Gesetz beschlossen werden soll. – All das sind für uns Gründe, warum wir dieser Novelle derzeit nicht zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ebenso offen ist die Provisionsfrage, diese ist auch noch nicht geklärt. Diese Dinge mittels Verordnungen ohne parlamentarische Auseinandersetzung festzusetzen, halten wir seitens der Sozialdemokratie ganz einfach für den falschen Weg. Deswegen kann ich dieser Novelle in der vorliegenden Form derzeit noch nicht zustimmen.

 


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