Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 270

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Begründung

§82b sieht die Verantwortung des Anlageninhabers gelegene regelmäßig wiederkeh­rende Prüfung betreffend das konsensgemäße Betreiben einer genehmigten Betriebs­anlage vor. EMAS Betriebe nun gänzlich von der regelmäßigen Überprüfung auszu­schließen erscheint nicht zweckmäßig und im Sinne der Betreiber zu sein. Dies führt in Haftungsrechtlichen Fragen sowie in Fragen zur Schadenshaftpflichtversicherung zu einem erhöhten Risiko und womöglich zu teureren Versicherungskosten.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


23.23.40

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich glaube, das ist eine Novel­le, der man ohne Weiteres zustimmen kann. Wir setzen mit dem vorliegenden Gesetz­entwurf eine EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb um. Das wesentliche Ziel dieser Versicherungsvertriebsrichtlinie ist erstens die Herstellung einheitlicher Wettbe­werbsbedingungen für sämtliche Vertriebskanäle und zweitens die Gewährleistung ei­nes einheitlichen Schutzniveaus für die Versicherungsnehmer.

Wir haben da sehr lange auch mit den Praktikern aus dieser Branche verhandelt, was, wie ich glaube, das Wesentliche ist. Es soll schließlich für jene, die das leben müs­sen – für die Versicherungsmakler, die Versicherungsagenten und die, die in einem Vertrieb tätig sind –, auch passen. Bei der Auseinandersetzung mit den Praktikern wur­de klar, dass wir da noch einen kleinen Nachschärfungsbedarf gehabt haben – Kollege Klinger wird dann noch den entsprechenden Abänderungsantrag einbringen.

Wir haben bei der Nachhaftung noch nachgeschärft – das ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass die Berufshaftpflichtversicherung noch ausgedehnt wird – und bei der Wei­terbildungsverpflichtung für die Branche noch einen ganz wesentlichen Teil erledigt, nämlich dass man die Kosten der externen und internen Ausbildung auf die Branche so umlegt, dass die Branche nicht über Gebühr belastet wird. Es ist nämlich auch ein ganz wesentlicher Aspekt, dass diese Ausbildung leistbar ist. Deshalb ist das nun eben für Mitarbeiter erleichtert worden, indem die Ausbildung intern stattfinden kann, wäh­rend sie für Führungskräfte und die Unternehmer extern stattfindet.

Zum Schluss möchte ich mich noch recht herzlich bei Kollegin Himmelbauer bedanken, die aus der Datenschutzkommission heraus einen Hinweis gebracht hat, sodass wir auch diesbezüglich einen Punkt ändern, den wir auch noch in diesen Abänderungsan­trag eingefügt haben, den Kollege Klinger dann einbringen wird.

Ich denke, es ist eine gute Richtlinie, die wir hier umsetzen, die einerseits die notwendi­gen Bedingungen für die Branche bringt und andererseits den Konsumenten Rechtssi­cherheit gibt. In dieser Hinsicht ersuche ich um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.26


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Klinger. – Bitte.


23.26.11

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollege Haubner hat alles schon sehr ausführlich dargestellt. Die Sache war


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