Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 280

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5. Die Ziffern 10 bis 12 werden zu Ziffer 13 bis 15 umnummeriert.

6. Ziffer 16 lautet:

§ 97 Abs. 6 entfällt. Der bisherige Abs. 7 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“, der bishe­rige Abs. 8 erhält die Absatzbezeichnung „(7)“.

7. Ziffer 17 lautet:

Dem § 97 werden folgende Absätze 9 und 10 angefügt:

„(9) Die Hauptwahlkommission der Landeskammer hat darüber hinaus für jede Fach­gruppe und Fachvertretung die auf die Wählergruppen entfallenen Stimmen sowie die auf jede Wählergruppe zukommenden Mandate zu verlautbaren. Für das betreffende Bundesland ist von der Hauptwahlkommission der Landeskammer ein Landesergebnis mit allen auf die Wählergruppen im Bereich der Landeskammer entfallenden Stimmen, der Summe der zukommenden Mandate in allen Fachgruppen und Fachvertretungen sowie der zukommenden Mandate im Wirtschaftsparlament der Landeskammer zu ver­lautbaren. Die Verlautbarung der Hauptwahlkommission der Landeskammer hat vor­läufig nach Abschluss der Auszählungen, spätestens aber binnen 48 Stunden nach Einleitung der Auszählung (§ 96 Abs. 3) zu erfolgen. Die Verlautbarung des endgülti­gen Wahlergebnisses hat bis längstens sieben Tage nach Einleitung der Auszählung (§ 96 Abs. 3) zu erfolgen.

(10) Die Hauptwahlkommission der Bundeskammer hat das bundesweite Ergebnis mit allen auf die Wählergruppen in allen Landeskammern entfallenden Stimmen sowie der zukommenden Mandate im Wirtschaftsparlament der Bundeskammer zu verlautbaren. Die Verlautbarung der Hauptwahlkommission der Bundeskammer hat vorläufig nach Abschluss der Auszählungen in allen Landeskammern, spätestens aber binnen 60 Stunden nach Einleitung der Auszählung (§ 96 Abs. 3) zu erfolgen. Die Verlautba­rung des endgültigen Wahlergebnisses hat bis längstens sieben Tage nach Einleitung der Auszählung (§ 96 Abs. 3) zu erfolgen.“

8. Ziffer 18 lautet:

§ 102 Abs. 7 entfällt. Der bisherige Abs. 8 erhält die Absatzbezeichnung „(7)“.“

*****

Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Ruf: Sehr gut!)

23.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Doris Margreiter, Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 506/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 geändert wird - WKG-Novelle 2018 (506/A) (470 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 506/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 geändert wird - WKG-Novelle 2018 (470 d.B.) wird wie folgt geändert:

 


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