Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 284

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

schaftsstandort hat. Bei der Besorgung dieser Aufgabe unterliegen sie den Weisungen der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.““

2) Nach der Ziffer 12 wird folgende Ziffer 13 eingefügt:

„13. § 150 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 20 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018, tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1a und 13 (§ 20 Abs. 3 und 150 Abs. 8)

Dem Regierungsprogramm 2017-2022 entsprechend sieht die im BGBl I Nr. 80/2018 kundgemachte Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 - UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, das Organ Standortanwalt vor, das die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens in Verfahren nach dem UVP-G 2000 geltend zu machen hat. Das UVP-G 2000 richtet den Standortanwalt aber nicht ein, sondern geht vielmehr von dessen Einrichtung seitens des Bundes oder des betroffenen Landes aus. Diese Einrichtung soll nunmehr durch die Zuweisung der Organfunktion des Standortanwalts an die in den Ländern eingerichteten Wirtschaftskammern im übertra­genen Wirkungsbereich erfolgen, wobei sich die Zuständigkeit nach der Betroffenheit des jeweiligen Landes in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsstandort richtet (zur Zu­ständigkeit des dem Standortanwalt vergleichbaren Umweltanwalts siehe BVwG vom 08.07.2015, W193 2105001-1; BVwG 22.01.2016, W113 2017242-1; BVwG 30.05.
2018, W102 2180375-1).

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.


23.52.39

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Minister! Wie geht es Ihnen jetzt? Wie geht es Ihnen, wenn Sie zuvor Herrn Lettenbichler zugehört haben, der pauschal die Opposition angreift? Wie geht es Ihnen dabei? – Sie müssten eigent­lich unter der Regierungsbank versunken sein. Dieses Schauspiel ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten! (Beifall bei NEOS, SPÖ und JETZT.)

Ich sage Kollegen Ottenschläger nur eines: Irgendwann einmal ist es mit dem Anpat­zen vorbei. Ihr werdet vom hohen Ross bald einmal runterfallen und dann ein Pony rei­ten. Soweit geht es nämlich, soweit ihr das spielt! (Neuerlicher Beifall bei NEOS, SPÖ und JETZT.)

Das ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, und ich schäme mich selbst. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) – Ich schäme mich für euch, denn wir haben einen Bundes­kanzler, der gesagt hat, er will die anderen nicht anpatzen, das ist nicht sein Stil. Was Herr Lettenbichler vorher gemacht hat und was du mit den Zeitungen machst, ist schlechter Stil, und der schlechte Stil ist gar nicht mehr zu überbieten. Das ist der Punkt! (Beifall bei NEOS, SPÖ und JETZT.)

Dann erkläre ich noch etwas, was mit gutem und schlechtem Stil zu tun hat: Am Don­nerstag, dem 22.11. wurde dieser Gesetzesantrag in den Nationalrat eingebracht. Die ÖVP erklärt uns: Da geht es nur um die Briefwahl, alles easy, alles okay! – Am 27.11., also nur drei Werktage danach, ist das Gesetz im Ausschuss. Es wird eine Ausschuss-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite