Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wirtschaftskammerwahlen demokratisch und transparent gestalten
eingebracht im Zuge der Debatte in der 55. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Industrie über den Antrag 506/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle (470 d.B.) – TOP 22
Das Wirtschaftskammer-Wahlsystem muss reformiert werden. Das bisherige Wahlsystem der WK hatte nur einen Zweck: Alles so zu belassen wie es schon immer war und bisherige Mehrheitsverhältnisse einzuzementieren. Fakt ist: Die Kammerwahl ist undemokratisch und undurchsichtig. Um das bestehende WK-Wahlsystem demokratisch und fair sowie für alle Mitglieder einfach, transparent und nachvollziehbar zu gestalten, muss dieses radikal reformiert werden.
Welche Fraktion in einer WK-Wahl die Mandatsmehrheit erhält, ist derzeit nicht nur eine Frage des Stimmenergebnisses. Denn die Zusammensetzung der Wirtschaftsparlamente erfolgt nicht nur über eine Wahl mit Stimmzettel, sondern indirekt durch eine komplexe Hochrechnung der Fachorganisationsmandate. Diese Fachorganisationsmandate werden durch Wahlkataloge geregelt, die wiederum aktuell nach einem veralteten und intransparenten Berechnungsschlüssel geschlussfolgert werden, und somit der amtierenden WKO-Führung und damit dem Wirtschaftsbund gelegen kommen. Bedenkt man jedoch wieviel Macht die Wirtschaftskammer hat, so ist eine grundlegende Reform der Wahlordnung der Kammer sowie eine transparente Wahlordnung und eine faire Berechnung der Wahlkataloge nach objektiven Gesichtspunkten dringend erforderlich.
Ein weiterer Missstand ist die Intransparenz bei der Parteienförderung durch die Bundes- und Landeskammern. Mehrere Millionen Euro an Zuwendungen werden an wahlwerbende Gruppen ohne einen bundesweit einheitlichen Verteilungsschlüssel ausgezahlt. Da es sich bei diesen hohen Beträgen um Pflichtbeiträge von Kammermitgliedern handelt, ist eine Offenlegung der WK-Parteienförderung, volle Transparenz und eine detaillierte gesetzliche Regelung für die Fraktionsförderung und Wahlkampfkostenrückerstattung im Sinne der Zwangsmitglieder, durchzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes vorzuschlagen, welches die Wirtschaftskammerwahlen nach folgenden Kriterien abändert:
• Eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente
• Berechnung aller Mandatszahlen nach objektiven Kriterien, die im Wirtschaftskammergesetz geregelt werden
• Ermittlung der Mandate für Minderheiten auch in höheren Gremien nach Stimmen – nicht nach Mandaten
• Abschaffung der Friedenswahlen - die Zeiten, in denen es nur einen Wahlvorschlag brauchte, sind vorbei
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