Das ist völlig absurd!) Jetzt kann man lang darüber philosophieren, ob wir diesen Standortanwalt brauchen oder nicht. Wir haben das schon kritisiert und festgestellt: Nein, wir brauchen ihn nicht. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Für den Standort – das habe ich früher schon einmal gesagt – ist Ihnen aber einfach nichts zu teuer. So, das ist der eine Punkt.
Was bedeutet das, wenn jetzt die Landeskammern der WKO da die Funktion des Standortanwalts übernehmen? – Das bedeutet nichts anderes, als dass Wirtschaftslobbyisten – nicht Umweltlobbyisten, Wirtschaftslobbyisten! – künftighin das öffentliche Interesse in Umweltverträglichkeitsverfahren vertreten. – Da wollen Sie von einer Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie sprechen? (Buhruf des Abg. Noll.) Das ist ja wirklich sagenhaft, Herr Kollege Haubner! (Abg. Wittmann: Das ist wirklich absurd!)
Wenn dann in diesem Abänderungsantrag noch drinnen steht, dass bei der Besorgung dieser Aufgabe die Landeskammern den Weisungen der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterliegen, dann frage ich Sie allen Ernstes: Was ist die verfassungsrechtliche Grundlage dafür? (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Es gibt keine!) – Sie wissen genau, die Kammern sind als Selbstverwaltung konstituiert.
Ich sage Ihnen, dieser Abänderungsantrag wird vor dem Verfassungsgericht nie und nimmer halten. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Jarolim: Das ist ein gutes Wahlkampfthema!)
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Pewny. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich hat mit Beschluss vom 30. November 2017 die Arbeitsgruppe Wirtschaftskammerwahlen mit der Ausarbeitung von Eckpunkten für eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts sowie mit der Ausarbeitung einer Novelle des Wirtschaftskammergesetzes beauftragt. (Abg. Jarolim: Was hat das mit Wahlen zu tun?)
Das Ergebnis wurde dem Wirtschaftsparlament am 28. Juni 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungsvorschläge liegen in Gestalt eines in der Wirtschaftskammerorganisation erstellten, einem organisationsweiten Begutachtungsverfahren unterzogenen und nach den Ergebnissen desselben überarbeiteten Entwurfs einer WKG-Novelle 2018 vor.
Insbesondere im Bereich des Wahlrechts wurden zahlreiche Vorschläge seitens der Freiheitlichen Wirtschaft eingebracht. So konnte unter anderem eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich der Listenreihung der Wählergruppen und vor allem eine Reduktion der Mindestanzahl von für die Einbringung von Wahlvorschlägen erforderlichen Unterstützungserklärungen zur Kammerwahl erreicht werden.
Weitere Verbesserungen, wie etwa die Rechtsstellung körper- oder sinnesbehinderter Wählerinnen und Wähler, wurden ebenfalls umgesetzt. Die Zusammensetzung und der Verantwortungsbereich der Hauptwahlkommissionen wurden präzisiert. Die datenschutzrechtliche Position der in den Wirtschaftsparlamenten vertretenen Wählergruppen wurde verbessert. Aufgrund der Erkenntnisse der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde eine vom Bund übernommene Regelung im Bereich der Wahlkartenkuverts eingearbeitet.
Aufgrund der Hartnäckigkeit der Fraktionen hat sich die gesamte Wirtschaftskammer bereits einer Reform WKO 4.0 unterzogen, konkret mit der Senkung der Kammer-
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