Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 288

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Das ist völlig absurd!) Jetzt kann man lang darüber philosophieren, ob wir diesen Standortanwalt brauchen oder nicht. Wir haben das schon kritisiert und festgestellt: Nein, wir brauchen ihn nicht. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Für den Standort – das habe ich früher schon einmal gesagt – ist Ihnen aber einfach nichts zu teuer. So, das ist der eine Punkt.

Was bedeutet das, wenn jetzt die Landeskammern der WKO da die Funktion des Standortanwalts übernehmen? – Das bedeutet nichts anderes, als dass Wirtschafts­lobbyisten – nicht Umweltlobbyisten, Wirtschaftslobbyisten! – künftighin das öffentliche Interesse in Umweltverträglichkeitsverfahren vertreten. – Da wollen Sie von einer Ver­einbarkeit von Ökologie und Ökonomie sprechen? (Buhruf des Abg. Noll.) Das ist ja wirklich sagenhaft, Herr Kollege Haubner! (Abg. Wittmann: Das ist wirklich absurd!)

Wenn dann in diesem Abänderungsantrag noch drinnen steht, dass bei der Besorgung dieser Aufgabe die Landeskammern den Weisungen der Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort unterliegen, dann frage ich Sie allen Ernstes: Was ist die verfassungsrechtliche Grundlage dafür? (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Es gibt kei­ne!) – Sie wissen genau, die Kammern sind als Selbstverwaltung konstituiert.

Ich sage Ihnen, dieser Abänderungsantrag wird vor dem Verfassungsgericht nie und nimmer halten. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Jarolim: Das ist ein gutes Wahlkampfthema!)

0.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Pewny. – Bitte.


0.01.56

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wirtschaftsparlament der Wirtschafts­kammer Österreich hat mit Beschluss vom 30. November 2017 die Arbeitsgruppe Wirt­schaftskammerwahlen mit der Ausarbeitung von Eckpunkten für eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts sowie mit der Ausarbeitung einer Novelle des Wirtschaftskammergesetzes beauftragt. (Abg. Jarolim: Was hat das mit Wahlen zu tun?)

Das Ergebnis wurde dem Wirtschaftsparlament am 28. Juni 2018 zur Beschlussfas­sung vorgelegt. Die Änderungsvorschläge liegen in Gestalt eines in der Wirtschafts­kammerorganisation erstellten, einem organisationsweiten Begutachtungsverfahren un­terzogenen und nach den Ergebnissen desselben überarbeiteten Entwurfs einer WKG-Novelle 2018 vor.

Insbesondere im Bereich des Wahlrechts wurden zahlreiche Vorschläge seitens der Freiheitlichen Wirtschaft eingebracht. So konnte unter anderem eine rechtliche Klar­stellung hinsichtlich der Listenreihung der Wählergruppen und vor allem eine Reduk­tion der Mindestanzahl von für die Einbringung von Wahlvorschlägen erforderlichen Unterstützungserklärungen zur Kammerwahl erreicht werden.

Weitere Verbesserungen, wie etwa die Rechtsstellung körper- oder sinnesbehinderter Wählerinnen und Wähler, wurden ebenfalls umgesetzt. Die Zusammensetzung und der Verantwortungsbereich der Hauptwahlkommissionen wurden präzisiert. Die daten­schutzrechtliche Position der in den Wirtschaftsparlamenten vertretenen Wählergrup­pen wurde verbessert. Aufgrund der Erkenntnisse der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde eine vom Bund übernommene Regelung im Bereich der Wahlkartenkuverts ein­gearbeitet.

Aufgrund der Hartnäckigkeit der Fraktionen hat sich die gesamte Wirtschaftskammer bereits einer Reform WKO 4.0 unterzogen, konkret mit der Senkung der Kammer-


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