Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 292

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Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben nun den drittletzten Redner, und ich würde bitten, dass wir diesen letzten drei Rednern die nötige Aufmerksamkeit geben, damit man den Reden auch ein wenig fol­gen kann. Wir gelangen danach schon zu den Abstimmungen und sehen uns dann oh­nehin morgen Früh wieder. Ich bitte also darum, mehr Ruhe im Saal herzustellen.

Herr Abgeordneter Kühberger, Sie sind am Wort.


Abgeordneter Andreas Kühberger (fortsetzend): Ich habe eh probiert, ein bisschen lauter zu reden. Ich komme ohnehin bereits zum Schluss, weil es wirklich schon spät ist. Es ist aber ein wichtiger Punkt, weil diese Novelle wirklich ein wichtiger Schritt für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer ist, um diesen Wirtschaftsstandort zu stär­ken und die Arbeitsplätze zu sichern.

Zum Schluss noch einmal ein Danke an all unsere Unternehmerinnen und Unterneh­mer, die großartige Arbeit leisten. Wir sind dazu da, ihnen die Rahmenbedingungen dafür zu geben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

0.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Mag. Rossmann. – Bitte.


0.14.53

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Bei dieser Umsetzung der EU-Richt­linie geht es unter anderem auch um eine Regelung für Whistleblower. Der Whistle­blowerschutz ist in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden, etwa im Zu­sammenhang mit dem Lux-Leaks-Skandal oder mit einem Beispiel, das ich dann ein wenig ausführen möchte – Oliver Schröm –, das gestern oder vorgestern aktuell ge­worden ist.

Das, was in dieser Novelle an Regelungen für den Whistleblowerschutz enthalten ist, ist gut, aber meines Erachtens greift es zu kurz. Insbesondere müsste man die Frage der Beweislastumkehr diskutieren. Man müsste aber auch die Frage, in welche Rich­tung denn die Arbeit an einer Whistleblowerlösung in der EU geht, mit in die Diskussion nehmen.

Das Beispiel, das ich bringen möchte, ist eines, das zeigt, dass der Schutz von Whistle­blowern, aber auch der Schutz der Pressefreiheit gar nicht weit genug gehen können. Gestern wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Oliver Schröm wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheim­nissen ermittelt. Grundlage dafür ist das UWG in Deutschland. Die Materie, um die es dabei geht, sind die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte.

Die Cum-Ex-Geschäfte sind Betrugsgeschäfte, bei denen es zu einer mehrfachen Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei Erträgen auf Aktien kommt. Das ist einer der größten Steuerbetrugsskandale der letzten Jahrzehnte in der Europäischen Union. Es geht vermutlich um Schadensausmaße in der Größenordnung von 55 Milliarden Euro.

Sie werden sich aber nun fragen, wer Oliver Schröm ist. Oliver Schröm ist ein Jour­nalist und einer der Initiatoren der Recherche Cum-Ex-Files – das sind genau jene Be­trugsgeschäfte. An diesem Recherchenetzwerk ist auch Österreich mit „Addendum“ beteiligt. Dieses Recherchenetzwerk hat dazu beigetragen, dass beispielsweise Öster­reich - - (Unruhe im Saal.) – Ein bisschen mehr Ruhe wäre schon angebracht, und re­spektvoll wäre es auch!

Dieses Recherchenetzwerk von „Addendum“ und anderen – unter anderem Oliver Schröm – hat auch dazu beigetragen, dass in der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses auch Finanzminister Löger letztendlich zugeben musste, dass in Österreich im Zusam-


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