Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 40

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31. Dezember 2019 bestehenden Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskranken­kassen nach Bundesländern aufgeteilt dargestellt werden.

Darüber hinaus soll ab 2021 in den Weisungen nach § 444 (5) ASVG die Möglichkeit eröffnet werden, dass für den Fall einer erfolgswirksamen Dotierung der Rücklagen die Österreichische Gesundheitskasse im Folgejahr im selben Ausmaß die zum 31. Dezember 2019 bestehenden ‚alten‘ Leistungssicherungsrücklagen teilweise auflö­sen darf.

Die dadurch frei gewordenen Mittel sind zugunsten des Teils der Versicher­ten­gemeinschaft, die die Rücklagen aufgebaut hat, insbesondere für die Umsetzung der Leistungsharmonisierung, für Gesundheitsreformprojekte im Rahmen der Zielsteue­rung Gesundheit, die Stärkung und Sicherung der Primärversorgung im ländlichen Raum und zur Steuerung nach 441f (5) ASVG zu verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch die nachhaltig ausgeglichene Gebarung der Österreichischen Ge­sund­heitskasse nicht gefährdet wird. Die Geschäftsordnung der Österreichischen Gesundheitskasse hat vorzusehen, dass die Landesstellenausschüsse hierzu Vor­schläge erstatten können.“

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Wir setzen mit diesem Reformpaket heute wirklich einen großen Schritt. Es ist sichergestellt, dass am Ende die Versicherten profitieren. Ihre Aufregung ist künstlich, wir haben hier ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil und weiterer Abgeordneter betreffend Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (329 d.B.) idF des Ausschussberichtes 413 d.B. in der NR-Sitzung am 13.12.2018

Aus dem Ministerratsvortrag zur „Sozialversicherungsorganisation der Zukunft“ vom 16. Mai 2018 ist zu entnehmen: „Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als inte­graler Bestandteil der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen sicherzustellen. Die neu zu errichtende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit ihrer soli­darischen österreichischen Versichertengemeinschaft, hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicher­zustellen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in der Eröffnungsbilanz der Österreichischen Gesundheitskasse die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskranken­kassen nach Bundesländern aufgeteilt dargestellt werden.

 


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