31. Dezember 2019 bestehenden Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen nach Bundesländern aufgeteilt dargestellt werden.
Darüber hinaus soll ab 2021 in den Weisungen nach § 444 (5) ASVG die Möglichkeit eröffnet werden, dass für den Fall einer erfolgswirksamen Dotierung der Rücklagen die Österreichische Gesundheitskasse im Folgejahr im selben Ausmaß die zum 31. Dezember 2019 bestehenden ‚alten‘ Leistungssicherungsrücklagen teilweise auflösen darf.
Die dadurch frei gewordenen Mittel sind zugunsten des Teils der Versichertengemeinschaft, die die Rücklagen aufgebaut hat, insbesondere für die Umsetzung der Leistungsharmonisierung, für Gesundheitsreformprojekte im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit, die Stärkung und Sicherung der Primärversorgung im ländlichen Raum und zur Steuerung nach 441f (5) ASVG zu verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch die nachhaltig ausgeglichene Gebarung der Österreichischen Gesundheitskasse nicht gefährdet wird. Die Geschäftsordnung der Österreichischen Gesundheitskasse hat vorzusehen, dass die Landesstellenausschüsse hierzu Vorschläge erstatten können.“
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Wir setzen mit diesem Reformpaket heute wirklich einen großen Schritt. Es ist sichergestellt, dass am Ende die Versicherten profitieren. Ihre Aufregung ist künstlich, wir haben hier ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil und weiterer Abgeordneter betreffend Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (329 d.B.) idF des Ausschussberichtes 413 d.B. in der NR-Sitzung am 13.12.2018
Aus dem Ministerratsvortrag zur „Sozialversicherungsorganisation der Zukunft“ vom 16. Mai 2018 ist zu entnehmen: „Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen sicherzustellen. Die neu zu errichtende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit ihrer solidarischen österreichischen Versichertengemeinschaft, hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicherzustellen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in der Eröffnungsbilanz der Österreichischen Gesundheitskasse die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen nach Bundesländern aufgeteilt dargestellt werden.
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