Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 41

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Darüber hinaus soll ab 2021 in den Weisungen nach § 444 (5) ASVG die Möglichkeit eröffnet werden, dass für den Fall einer erfolgswirksamen Dotierung der Rücklagen die Österreichische Gesundheitskasse im Folgejahr im selben Ausmaß die zum 31. Dezember 2019 bestehenden „alten“ Leistungssicherungsrücklagen teilweise auflösen darf.

Die dadurch frei gewordenen Mittel sind zugunsten des Teils der Versicherten­ge­meinschaft, die die Rücklagen aufgebaut hat, insbesondere für die Umsetzung der Leistungsharmonisierung, für Gesundheitsreformprojekte im Rahmen der Zielsteue­rung Gesundheit, die Stärkung und Sicherung der Primärversorgung im ländlichen Raum und zur Steuerung nach 441f (5) ASVG zu verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch die nachhaltig ausgeglichene Gebarung der Österreichischen Ge­sund­heitskasse nicht gefährdet wird. Die Geschäftsordnung der Österreichischen Gesundheitskasse hat vorzusehen, dass die Landesstellenausschüsse hierzu Vor­schläge erstatten können.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu einer persönlichen Erwiderung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Nehammer: Oje! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und Zwischenrufe bei der FPÖ.)


10.23.22

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Ich bringe eine persönliche Erwiderung. Frau Abgeordnete Povysil hat hier behauptet, ich hätte in meiner Rede gesagt, Österreich hätte das beste Gesundheitssystem. – Ich berichtige, ich habe gesagt: Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme. Wenn man auch die Leistungen in der Studie noch miteinbezieht, sind wir ganz weit vorne, Frau Doktor!

Die zweite Berichtigung: Die Frau Doktor und Abgeordnete Povysil hat behauptet oder hier kundgetan, dass es jetzt schon per Gesetz ausgeschlossen ist, dass es eine bessere medizinische Behandlung geben darf. – Das ist richtig! Aber Sie müssen zwischen Behandlung und dem, was Sie im Gesundheitsausschuss gesagt haben unterscheiden! Ich zitiere Herrn Abgeordneten Kaniak wortwörtlich, der behauptet hat: Wir werden mit diesem Gesetz eine Businessclass für besser Versicherte, sprich Reiche, schaffen. – Das ist ein Originalzitat. (Zwischenruf des Abg. Kaniak.)

Ergänzend halte ich fest, dass die Frau Bundesministerin im Gesundheitsausschuss wiedergegeben hat: Wir tun nichts anderes, als bessere Warteräume für besser Verdienende in Ambulanzen mit einer freien Arztwahl zu schaffen. (Abg. Haubner: Das ist ja ein Redebeitrag!) Das allein ist nicht in Ordnung! Sie, Frau Ministerin haben versprochen, mit dem Bundeskanzler - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Ich bitte Sie, bei der tatsächlichen Berichtigung zu bleiben. – Bitte.


Abgeordneter Josef Muchitsch (fortsetzend): Gut, letzter Satz: Das, was Sie hier den Menschen vorzugaukeln versuchen, ist ein Wischiwaschi-Antrag betreffend einen Entschließungsantrag, der heute noch auf der Tagesordnung steht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Deine Fraktion soll dir Redezeit geben!)

10.25


 


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