Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 39

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dass wir eine Leistungsharmonisierung brauchen, dass wir eine Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen machen müssen, nur umsetzen konnten wir es mit Ihnen nicht, weil die bewahrenden Kräfte so stark waren. (Abg. Leichtfried: Weil wir im Gegensatz zur FPÖ keine Arbeiter ...!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie ersuchen, die Taferl wieder herunter­zunehmen.


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Herr Kollege Leichtfried, es war ja mit Ihnen schon mühsam, überhaupt eine Studie in Auftrag zu geben und dann die Studie entsprechend zu lesen und zu deuten. Sie haben das auch ein bisschen falsch verstanden, LSE – nicht London School of Economics, sondern Lois Stöger Erinnerungsstudie, und die wäre im Sozialministerium versauert. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wurde gerade in den tatsächlichen Berichtigungen gesagt, die Struktur wird von 21 Trägern auf fünf Träger zusammengeführt, und dem kann man nur zustimmen, denn was ist der Mehrwert für die Versicherten, wenn das auf 21 Träger aufgesplittert ist? Sie haben mit Ihren tatsächlichen Berichtigungen außerdem den Beweis erbracht, dass es unsinnig ist, solche Kleinstsozialversicherungen zu haben. Diese werden in das Gesamtsystem integriert, wie es mein Klubobmann soeben erläutert hat. Das ist auf jeden Fall sinnvoll.

Wir bekommen mit dieser Reform natürlich eine einfachere Struktur, weniger Ver­waltung und ein gerechteres System, und das kommt am Ende den Versicherten zugute. Es bleibt ein Selbstverwaltungssystem, und darum brauchen Sie sich mit Ihren Gewerkschaftern hier auch nicht so aufzuregen! Wir werden mittel- bis langfristig entsprechend einsparen, und das kommt am Ende natürlich den Versicherten zugute.

Kollege Muchitsch hat die VIP-Klasse angesprochen, und dazu darf ich Ihnen doch einiges sagen: Das Gesetz, das diese Sonderregelung beziehungsweise diese Son­dergebühren ermöglicht, stammt aus dem Jahr 1996 und wurde damals unter Sozial­minister Hums – meines Wissens SPÖ-Mitglied – beschlossen, und in der jetzigen Begutachtung zu diesem Gesetz gab es eine ganz vehemente Forderung, das einzuführen. Und wissen Sie, von wem? – Von der roten Stadt Wien wurde das eingefordert! (Abg. Rendi-Wagner: Das stimmt doch nicht!) Machen Sie sich das also mit Ihrem Bürgermeister Ludwig aus! Wir werden das jedenfalls entsprechend regeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir stellen mit dieser Reform auch sicher – und das war uns natürlich immer beson­ders wichtig –, dass die Beiträge auch dort bleiben, wo sie sind, in den Bundesländern bei den Landesstellen.

Ich darf, um das noch einmal zu verdeutlichen, einen entsprechenden Entschließungs­antrag einbringen, der das sicherstellt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in der Eröffnungsbilanz der Österreichischen Gesundheitskasse die zum


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