Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 89

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Interessenvertretung mit den Landarbeiterkammern zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu betreiben“.

Dem ist in Wahrheit nichts hinzuzufügen. – Danke schön und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.33


Präsidentin Doris Bures: Ich möchte nun die Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse Neue Mittelschule Kittsee recht herzlich hier bei uns im Parlament auf der Galerie begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Alois Stöger zu einer tatsächlichen Berichtigung das Wort. – Bitte.


12.34.25

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Hartinger-Klein! (Abg. Schwarz: Ministerin! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Herr Abgeordneter Strasser hat behauptet: Die „Landarbeiterkammern sind Teil der Gewerkschaft PRO-GE“. Das ist unrichtig.

Richtig ist: Die Landarbeiterkammern sind selbstständige Kammern, nach Landesrecht eingerichtet. Die Gewerkschaft PRO-GE ist ein Verein, der die Interessen der Arbeit­nehmer, ganz besonders auch in der Land- und Forstwirtschaft, bestens vertritt. Die Landarbeiterkammern haben andere Aufgaben. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das war jetzt ein Paradebeispiel einer tatsächlichen Berichtigung!)

12.35


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer.


12.35.20

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Gut Ding braucht Weile. – Das ist im Fall des Landarbeitsgesetzes das, was besonders hervortritt: 40 Jahre, hat Kollege Strasser im Ausschuss angemerkt.

Was soll für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft erreicht werden? – Am Ende des Tages geht es darum, dass man Regelungen, die im regulären Arbeitsrecht schon längst Usus sind, endlich auch in diesem Bereich umsetzt. Das ist also ein Schritt, der schon lange, lange überfällig ist.

Diese Novelle steht aber auch sinnbildlich für vieles, was von dieser Bundesregierung im Arbeits- und im Sozialbereich bis jetzt beschlossen wurde. Entweder man peitscht Neuerungen überhastet via Initiativantrag durch – Regelungen, die sich dann im Nach­hinein ganz oft als reparaturbedürftig herausstellen –, oder aber man scheitert, wie im Fall der Wiedereingliederungsteilzeit, jahrelang und, man muss das sagen, über Jahr­zehnte hinweg an der Komplexität des Arbeits- und des Sozialrechts in Österreich, an dessen Wildwuchs die SPÖ, die ÖVP, aber auch die FPÖ maßgeblich mitgewirkt haben.

Dass die Wiedereingliederungsteilzeit nun als Letztes für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft eingeführt wird, führt auch noch etwas anderes vor Augen, nämlich die Prioritäten der Bundesregierung. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man: Zuerst wird immer bei den Beamten nachgezogen, dann zieht man bei den Eisenbahnern nach und zu guter Letzt kommt man halt zu den Beschäftigten, die man in der Land- und Forstwirtschaft noch hat. Vor allem für die FPÖ – das müsste man sagen, da sie sich ja immer als die Partei des kleinen Mannes positioniert und präsentiert – ist das durchaus bemerkenswert.

 


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