Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 90

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Es haben aber auch andere Anpassungen schon sehr, sehr lange auf sich warten lassen. Die Karenzregelungen möchte ich herausnehmen: Diese stammen großteils aus einer Novelle des Mutterschutz- und des Väter-Karenzgesetzes aus 2015, sie sind also auch schon drei bis vier Jahre alt. Arbeitnehmerschutzregelungen, die besonders wichtig sind, lassen sich auf das Jahr 2012 zurückführen, die sind also sechs Jahre alt. Am schnellsten war man mit der Übernahme der neuen Arbeitszeitregelungen, die seit 1. September in Kraft sind.

Es gibt aber auch Gutes zu berichten: Erfreulich ist, dass jetzt auch die Lehrlinge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Internatskosten ersetzt bekommen. Das ist gut und schön und auch höchst an der Zeit.

Es stellt sich uns allerdings die Frage, warum es die Regierung in dieser Novelle verabsäumt hat, ihr eigenes Regierungsprogramm umzusetzen, in dem nämlich ganz klar steht, dass man diese Finanzierung in Zukunft nicht mehr aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds steuern soll; dort gehört sie nämlich nicht hin, und das sollte auch nicht aus diesem Fonds bezahlt werden. Da hechelt sich die Bundesregierung also selbst ein bisschen hinterher.

Alles in allem begrüßen wir die Novelle, wir stimmen mit. Es geht um längst fällige Anpassungen, die sehr wichtig sind.

Lassen Sie mich aber zum Schluss noch etwas sagen: Es zeigt halt einfach einmal mehr, wie notwendig ein einheitliches Arbeitsrecht über sämtliche Sektoren hinweg wäre. Es zeigt auch, dass ein Arbeitsrecht notwendig wäre, das für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen gilt. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

12.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.


12.38.38

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Frau Abgeordnete Doppelbauer, Sie kritisieren, dass gewisse Dinge schleppend umgesetzt werden: Wir sind seit einem Jahr in der Regierung, wir haben, glaube ich, viele Dinge umgesetzt, alte Dinge aufgearbeitet, die früher nicht möglich waren. Das zeigt, dass wir mit der ÖVP gemeinsam wirklich Dinge anpacken, die früher mit der SPÖ einfach nicht gegangen sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zum Thema Änderung des Landarbeitsgesetzes und des Insolvenz-Entgeltsiche­rungs­gesetzes: Ja, die Flexibilisierung der Arbeitszeit – 12 Stunden pro Tag, 60 Wochen­stunden –, die man ohne Kollektivvertrag möglich macht, ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Zur Ausnahme von der Aufzeichnungspflicht für leitende Mitarbeiter: Ich denke, wenn ich einen leitenden Mitarbeiter habe, muss es möglich sein, es mit ihm so zu regeln, dass wir den Überblick über die Stunden haben.

Selbstverständlich sind die Verbesserungen im Bereich des Mutterschutzgesetzes und des Väter-Karenzgesetzes und der Nachvollzug der Regelungen nach dem AVRAG wichtig.

Was mich daran aber ein bisschen irritiert, ist, wenn Kollegin Sandler hier heraus­kommt und sagt, sie ist irritiert darüber, dass man die Sonn- und Feiertagsarbeitszeit für Mitarbeiter bei Almwirtschaften, Buschenschenken und dergleichen möglich machtFrau Kollegin, wann gehen Sie wandern? Wann kehren Sie bei einer Buschenschenke ein? Wann findet dort der Umsatz statt? Wann ist der Umsatz am Urlaub am Bauernhof möglich? – Hauptsächlich an Wochenenden, an verlängerten Wochenenden und


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