Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 228

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Das kann ich folgendermaßen begründen: Der Zeitungsartikel (ein Schriftstück in die Höhe haltend), auf den Kollege Hafenecker mit dieser SMS offensichtlich repliziert hat, nimmt keinerlei Bezug auf seine Tätigkeit als Abgeordneter dieses Hauses – Kollege Rosenkranz schüttelt den Kopf, ich weiß das –: Da steht Generalsekretär, da steht Administrator einer WhatsApp-Gruppe, da steht Bezirksobmann, und das, was hier vorgefallen ist, Herr Kollege Rosenkranz, hat mit seiner unmittelbaren Tätigkeit als Abgeordneter dieses Hauses nichts zu tun.

Wir vertreten eine enge Auslegung der Immunität – Kollege Noll vertritt eine ähnliche Auslegung –, deswegen werden wir den Ausschussbericht ablehnen. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

19.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pilz. – Bitte. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)


19.28.40

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn Sie so laut dazwischenschreien, kann das ganz schlecht für Ihre Stimme sein! Dann krächzen Sie bei den Weihnachtsliedern, und das kann Ihnen die ganze Feier verderben. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich würde sagen: Besprechen wir jetzt in großer Ernsthaftigkeit die Frage, wie mit Immunität in einem derartigen Fall umgegangen werden soll! (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch: Sie sind auch wirklich ein Profi ... Immunitäts...!) Steht die Frei­heitliche Partei auf dem Standpunkt, dass, wenn ein Mandatar oder ein FPÖ-Gene­ralsekretär eine gefährliche Drohung gegen einen Geschäftsmann ausstößt, er das als Abgeordneter getan hat?

Dazu muss man ganz kurz über den Sachverhalt reden. Es gibt einen Asylgeschäfts­mann, den kennen wir von Drasenhofen bis Lilienfeld, und es gibt die Asylunterkunft namens Lolita. Da hat es eine Hausdurchsuchung, einen Polizeieinsatz gegeben, um das genauer zu sagen. Details dieses Polizeieinsatzes sind verraten worden, und die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass sich Details und Informationen darüber in einer WhatsApp-Gruppe unter dem Titel FPÖ Lilienfeld wiederfinden.

Das hat mit dem Kollegen Hafenecker überhaupt nichts zu tun und hat zu einem Verfahren nach § 310 des Strafgesetzbuches gegen einen Polizeibeamten geführt, da die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, er stünde im Verdacht, in dieser freiheitlichen WhatsApp-Gruppe ein Geheimnis verraten zu haben. Der Administrator dieser WhatsApp-Gruppe, behauptet die Staatsanwaltschaft, ist Kollege Hafenecker; und dann gibt es dieses SMS, von dem sich im Akt offensichtlich eine Kopie, ein Screenshot findet, worauf steht: Hallo Herbert – das ist der Geschäftsmann –, was du gegen unsere Bezirksgruppe abgezogen hast, ist an Niedertracht kaum zu überbieten. Du hast in mir nun einen richtigen Freund gefunden. Ich werde mich nun gerne und intensiv natürlich auch medial mit deinen verschiedenen Geschäften auseinandersetzen. Liebe Grüße, Christian. – Zitatende.

Herr Kollege Hafenecker, falls Sie dieser Christian sind (Abg. Steger: Ist es das, was ...? – Abg. Bösch: Sind Sie dieser Pilz?), ersuche ich Sie dringend, über diese Geschäfte im niederösterreichischen Asylbereich nicht nur Ihrer WhatsApp-Gruppe, sondern auch der Öffentlichkeit und der Staatsanwaltschaft zu berichten. (Beifall bei JETZT.) Das wäre höchst an der Zeit. Wir wissen, dass in Niederösterreich mit Steuergeldern im Asylwesen von Freiheitlichen und der FPÖ nahestehenden Personen dubiose Geschäfte unter dem Schutz eines freiheitlichen Landesrates gemacht werden. (Zwischenruf des Abg. Gudenus.) Das wird doch wohl die Staatsanwaltschaft


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