Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 29. Jänner 2019 / Seite 48

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Es waren sozialdemokratische GesundheitsministerInnen, die in den vergangenen Jah­ren vorausschauend wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung des drohenden ÄrztInnen­mangels gesetzt haben – begonnen 2010 mit der Einführung von Gruppenpraxen über die Gesundheitsreform 2012, in der gemeinsam mit den neun Bundesländern und der Sozialversicherung die Stärkung der Primärversorgung bei niedergelassenen ÄrztInnen als klares Ziel formuliert wurde, bis hin zum 2017 beschlossenen Gesetz zur Schaffung regionaler Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz) sowie mit der Stär­kung der Lehrpraxen im Rahmen der Reform der Ärzteausbildung.

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz muss diesen Weg konsequent fortsetzen und das Thema des drohenden ÄrztInnenmangels zu einem Schwerpunkt ihrer gesundheitspolitischen Arbeit machen. Stattdessen zer­stört sie funktionierende Strukturen in der Sozialversicherung und macht durch schlechtere Arbeitszeitregelungen den Beruf des Arztes/der Ärztin unattraktiv.

Das Problem des ÄrztInnenmangels muss jetzt gelöst werden und nicht in erst in eini­gen Jahren. Die Gesundheitsministerin muss dafür Sorge tragen, alle Verantwortlichen an einen Tisch zu holen – so wie das auch von ihren VorgängerInnen gehandhabt wurde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert unverzüglich Maßnahmen zu er­greifen, um dem drohenden ÄrztInnenmangel im Sachleistungssystem entgegenzuwir­ken. Insbesondere müssen rasch verstärkte Investitionen in effizientere und zeitgemä­ße Strukturen gesetzt und der Primärversorgungsbereich weiter gestärkt sowie ausge­baut werden.

Darüber hinaus wird die Bundesministerin aufgefordert, gemeinsam mit dem Wissen­schaftsminister Maßnahmen zu Attraktivierung des Arztberufes umgehend in Angriff zu nehmen und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche sowohl in Ausbildung (zum Beispiel erhöhte Praxiserfahrung) aber auch in den Arbeitsbedin­gungen für Ärztinnen und Ärzte (zum Beispiel mehr Kooperationsmöglichkeiten oder Delegierung von Tätigkeiten oder eine Digitalisierungsoffensive) Verbesserungen bringt.“

In formaler Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem Antragstel­ler/einer Antragstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Klubobfrau Rendi-Wagner als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.16.19

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beste Ge­sundheitsversorgung ist immer nur so gut wie die Menschen, die darin arbeiten. Das sind die Ärzte und Ärztinnen, das sind die PflegerInnen und die TherapeutInnen, die


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