Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 83

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Vielleicht noch ganz kurz – ich wollte jetzt gar nicht über die Fahrschulen sprechen –, lieber Herr Kollege Keck: Wie der Schelm denkt, so ist er. Wenn Sie die Fahrschulen im Bezirk Lilienfeld abfragen, so darf ich Ihnen sagen, es ist schön, dass Sie sich in Ihrer Freizeit damit beschäftigen, ich möchte mich aber von dieser Stelle aus noch einmal ganz herzlich bei der Fahrschule Leitgeb im Bezirk Sankt Pölten, in Neu­lengbach, bedanken, die mich tatsächlich zum Fahrschulunterricht abgeholt hat.

Es geht heute um das Kraftfahrgesetz 1967. Es gibt zwei Maßnahmen, mit denen ich mich jetzt hier befassen möchte. Das eine ist eine notwendig gewordene Geset­zes­anpassung im Bereich der Verkehrskontrollplätze. Es ist so, dass früher die Verwie­gungen nur bei stehenden Lkw, also bei stehenden Fahrzeugen durchgeführt werden konnten. Mittlerweile verfügt man aber über die entsprechenden Technologien, das auch bei in Bewegung befindlichen Fahrzeugen zu machen. Das berücksichtigen wir nun im Gesetzestext und passen diese Gesetzesstelle entsprechend an.

Ein zweiter Punkt, und auch der wurde vom Kollegen Keck bereits angesprochen, betrifft eigentlich eine aus unserer Sicht – Verbrechensprävention im Bereich von Betrugs­fällen, die es zum Beispiel bei Autobelehnungen gegeben hat. Es war immer wieder der Fall, dass Duplikate von Zulassungsscheinen angefordert und auch ausge­hän­digt wurden. Das hat dazu geführt, dass es zum Beispiel zu Doppel- und Mehr­fachbelehnungen von Fahrzeugen gekommen ist oder dass sonst in jeder Art und Weise Schindluder getrieben wurde. Dazu sagen wir ganz klar: Es muss auf die Datenbank nach § 57a, auf die klassische Pickerldatenbank sozusagen, zurückgegrif­fen werden können, um entsprechend abklären zu können, wie der Status des Fahr­zeugs ist, ob es eine Belehnung gibt und so weiter und so fort. Das muss man ent­sprechend vergleichen können.

Wir sehen das datenschutzrechtlich überhaupt nicht problematisch, wir sehen uns da in guter Gesellschaft mit dem Datenschutzrat, der das ebenso sieht – einfach deswegen, weil ja keine persönlichen Daten herausgegeben werden, sondern lediglich Daten, die fahrzeugspezifisch sind.

Wir sind der vollen Überzeugung, dass wir am Ende des Tages einen guten Beitrag für den Konsumenten leisten: Es kann zu keinen Kilometermanipulationen mehr kommen, man kennt den Status des Fahrzeugs, und auch sonstige Tricksereien werden dadurch hintangestellt. Deswegen möchte ich mich bei Bundesminister Hofer für diese Initiative im Sinne der Konsumenten bedanken.

Ich ersuche um Zustimmung und richte auch noch einmal ein Angebot an die SPÖ: Wenn Sie nicht alles mittragen können, dann stellen Sie zumindest einen Antrag auf getrennte Abstimmung, dann können heute vielleicht auch Sie noch konstruktiv mitwirken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


12.48.08

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! In dieser Novelle des KFG ist das Thema gläsernes Pickerl, wie man das kurz zusammenfassen könnte, enthalten. Wir sind ja der Meinung, wir brauchen wenn, dann einen gläsernen Staat und keinen gläsernen Bürger, und am Ende des Tages ist dieses gläserne Pickerl ein gläserner Bürger, weil da eben ganz viele Dinge dahin gehend, wie das mit der Datenverarbeitung vor sich gehen soll, nicht klar sind.

Ich muss vielleicht auch mit einer Unwahrheit aufräumen, die zumindest in den Medien kursiert ist, nämlich über eine OTS von Kollegen Ottenschläger und von Kollegen


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