Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 195

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erreicht und doppelt verloren, wenn die Kraftwerke trotzdem zusperren müssen. Die gesamte Biomassebranche warnt und weist darauf hin.

Die Übergangslösung ist – und da sind Kollege Michael Bernhard und ich uns einig – wie ein Druckverband auf einer offenen Wunde, er ist aber notwendig, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Land voranzutreiben und die fossilen Energie­träger zurückzudrängen. Es braucht bei diesem Thema hier wirklich einen überpar­teilichen Schulterschluss. Wir müssen schnellstmöglich raus aus Erdöl, Erdgas und Kohle und importiertem Atomstrom.


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich bitte Sie, zum Schlusssatz zu kommen.


Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (fortsetzend): Mein Schlusssatz ist ein Zitat von der schon vorhin erwähnten Greta Thunberg, unserem schwedischen Kinder­klimastar: Das Haus brennt. Wir müssen schnell handeln und zusammenhalten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hashtag #fridaysforfuture: Auch bei uns in Wien gehen jeden Freitag junge Menschen auf die Straße, um für den Klimaschutz zu demonstrieren. – Vielen Dank für die Auf­merk­­samkeit. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Doppelbauer.)

19.24

19.24.44


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist somit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf in 395 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lettenbichler, Kassegger, Schellhorn, Bißmann, Kolle­ginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Duzdar vor.

Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf und der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesen­heit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest – diese ist gegeben –, und ich gebe bekannt, dass ich bei jeder Abstimmung teilnehmen werde.

Die Abgeordneten Lettenbichler, Kassegger, Schellhorn, Bißmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfü­gung einer neuen Ziffer 1 sowie der daraus resultierenden Umnummerierung und Abänderung der Ziffer 4 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. Ich stimme mit Ja. – Damit ist der Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ange­nommen. (Rufe: Zählen!) – Wir können gerne die Schriftführer bitten, beim Zählen mitzuhelfen; aber in diesem Fall geht es noch um die einfache Mehrheit, eine einfache Mehrheit ist sehr wohl gegeben.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeord­ne­ten Lettenbichler, Kassegger, Schellhorn, Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einfügung der Ziffern 8a bis 8e.

 


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