Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 237

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Der Rechnungshof hat zwei Empfehlungen gegeben – es waren natürlich mehrere, aber zwei möchte ich hier besonders herausgreifen –: Die erste betrifft etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Fonds und Stiftungen sollten nur dann errichtet werden, wenn sie wirklich zweckmäßig sind und wenn die Aufgaben in den beste­henden Strukturen nicht wahrgenommen werden können. – Es ist durchaus traurig, dass man das im Jahr 2019 sagen muss, aber so ist es nun einmal.

Der Rechnungshof hat auch noch etwas Zweites empfohlen, was ich auch sehr unterstützenswert finde, nämlich dass man die bestehenden Fonds und Stiftungen dahin gehend zu prüfen hat, ob sie noch zweckmäßig sind und ob sie auch noch alles erfüllen, wofür sie gegründet worden sind. Wenn sie das nicht tun, sollte man sie auflösen. – Auch das sehen wir sehr positiv. Wir haben deswegen schon einen Antrag an die zuständigen Ministerien gestellt, die Stiftungen, die sich in ihren Zuständig­keits­bereichen befinden, noch einmal zu überprüfen und zu analysieren. Die Antwort steht noch aus, aber wir werden uns dann natürlich dementsprechend mit den Antworten beschäftigen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


21.55.12

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Präsidentin, ich bin Ihnen sehr dankbar für diesen Sonderbericht des Rechnungshofes im Zusammenhang mit Rückerstattungen von Kapitalertragsteuern, weil der von mir initiierte Bericht dazu geführt hat, dass es zur Aufdeckung eines Steuerbetrugs auch in Österreich gekommen ist.

Der Reihe nach: Worum geht es dabei? – Dabei geht es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, die in der Bundesrepublik Deutschland einer der größten Steuerskandale überhaupt gewesen sind. Cum-Ex-Geschäfte sind hochkomplexe, hoch komplizierte Deals, bei denen unter bestimmten Umständen Kapitalertragsteuer, die einmal an den Fiskus abgeliefert wurde, doppelt zurückerstattet wird – Cum-Ex deshalb, weil es dabei um den Dividendenstichtag geht, an dem die Aktieninvestoren oder die Eigentümer wechseln; diese Eigentümerwechsel bieten sozusagen die Chance, Kapitalertragsteuer zweimal zu verrechnen, obwohl sie nur einmal bezahlt worden ist.

Es war genau dieser Skandal in der Bundesrepublik Deutschland, zu dem es auch einen Untersuchungsausschuss gegeben hat, der mich veranlasste, 2015 dies­bezüg­lich eine erste Anfrage an den Finanzminister zu stellen. Er ließ mich damals wissen, „mit hoher Gewissheit“ sei bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften kein Schaden entstanden. Und damit beginnt die Chronologie einer Geschichte, die im Dezem­ber 2018 damit endet, dass der Finanzminister im Rechnungshofausschuss bei der Debatte zu diesem Bericht zugeben musste, dass es auch in Österreich zu einem Steuerbetrug gekommen ist.

Bei meiner zweiten Anfrage im Jahr 2016 war sich der Herr Finanzminister schon ein bisschen unsicherer. Er hat damals geantwortet: „Ob es [...] zu einem Schaden in Cum/Ex-Fällen gekommen ist, werden laufende Ermittlungen und Verfahren zeigen.“

Ich habe nicht lockergelassen und habe in den Jahren 2016 und 2017 weitere Anfragen gestellt: Eine Anfrage erging an das Justizministerium, das mir geantwortet hat, dass ein Strafverfahren gegen ein ganz bestimmtes Unternehmen im Zusammen­hang mit Steuerbetrug läuft. Die zweite Anfrage erging an das Finanzministerium, und dort hat sich herausgestellt, dass die Zahlungserstattung an einzelne ausländische Aktionäre gar nicht zurückverfolgt werden kann. Das hat mich sehr skeptisch und


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite