Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 236

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

tung der gesetzlichen Grundlagen gelegt werden muss, und sie wären halt im Bereich der Steuerung nur beschränkt erfolgsversprechend.

Insgesamt ist das also eine durchaus komplexe Materie, aber aufgrund dessen, dass es doch sehr wünschenswert ist, dass man Leitlinien erarbeitet, wird da weiterge­arbeitet und weiterentwickelt. Ich hoffe, das Ganze wird ein positives Ende finden.

Frau Präsidentin, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Punkt für den Rechnungshof die Schaffung zeitgemäßer Organisations­struk­turen und auch die Qualität der öffentlichen Leistungserbringung ist. Auch für mich ist das ein wesentlicher Umstand – wenn man aus dem kaufmännischen Bereich kommt, dann begleitet einen dieses Thema eigentlich ein ganzes Leben lang. Ich bin froh, dass wir das jetzt auch in der Politik umsetzen, und ich nenne nur ein Beispiel, und zwar die Reform der Sozialversicherungsträger. Damit werden zeitgemäße Organi­sationsstrukturen geschaffen, um in Zukunft im Zuge einer erfolgenden Gesundheits­reform auch die Qualität der öffentlichen Leistungserbringung für die Patienten zu ver­bessern.

Ich denke, das ist im Sinne des Rechnungshofes, und so macht diese Regierung auch vernünftige Politik im Sinne der Menschen in diesem Land. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Doppelbauer ist zu Wort gemeldet ist. – Bitte.


21.51.55

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich möchte mich heute ebenfalls auf das Thema Fonds und Stiftungen des Bundes und auf die Ergebnisse, die uns der Rechnungshof dazu präsentiert hat, beziehen. Insgesamt gab es zum Zeitpunkt der Prüfungen circa 340 Stiftungen und Fonds; 58 davon hat man überprüft, und zwar jene, die der Bund verwaltet beziehungsweise bei denen er auch an der Bestellung von Leitungsorganen mitgewirkt hat.

Was ist nun das Ergebnis dieser Prüfung? – Nun, es wurde auch vorhin schon gesagt: Es gab keine Strategie oder kein Konzept, das erkennbar wäre, aus welchen Gründen sich der Bund entschieden hat, Fonds oder auch Stiftungen zu errichten. Der Rech­nungshof drückt es vornehmer aus, als ich es gerade gemacht habe; er sagt, es sei vielfach eine „politische Entscheidung ohne besondere Erwägung von Kosten und Nut­zen der spezifischen Rechtsform“ gewesen.

Warum ist das jetzt schädlich? Man könnte ja sagen: Meine Güte, es gibt ja noch so viele andere; was ist denn das Problem? – Nun, weil es einfach für alle Dinge in der Wirtschaft Regeln gibt, wann es sinnvoll ist, etwas zu machen, und wann es sinnvoll ist, es nicht zu machen. Wenn es zum Beispiel bei einem Fonds oder bei einer Stiftung, wie es hier gegebenenfalls der Fall wäre, mehrere Geldgeber und mehrere Entschei­dungsträger gibt – Stipendien sind ein gutes Beispiel dafür –, wenn man zum Beispiel Geld von privaten Geldgebern und Geld vom Bund hat und dann eben Entscheidungen treffen muss, dann macht eine Stiftung oder ein Fonds ja auch durchaus Sinn.

Das ist aber eben genau die Crux an der Sache: Wann macht es Sinn und wann macht es keinen Sinn? Es gibt dabei natürlich auch Nachteile: Fonds und Stiftungen haben typischerweise weniger an Transparenz zu bieten, und auch die budgetäre Flexibilität ist ein bisschen schwieriger, deswegen werden sie auch oft als ineffizient beschrieben. Einige Fonds und Stiftungen – auch dies hat man in diesem Rechnungshofbericht festgestellt – waren auch nicht, obwohl das gesetzliche Vorgabe wäre, in der Trans­parenzdatenbank zu finden.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite