Das führt mich zur alles entscheidenden Frage: Ist Österreich ein Schaden entstanden? – Lange konnten wir keine Antwort auf diese Frage bekommen. Mittlerweile liegt dazu ein Rechnungshofbericht vor, und aus diesem ist herauszulesen, es gab mehr Kapitalertragsteuererstattungen als korrespondierende Einzahlungen. Also: Ja, es ist ein Schaden entstanden.
Der Herr Finanzminister hat das auch bestätigt, konnte uns aber im Ausschuss keine Schadenssumme nennen. Er hat von einem Schadenspotenzial von 1,78 Millionen Euro gesprochen. Aber was ist mit den möglicherweise weiteren 6 Millionen Euro an Schadenssumme? Was ist mit den 168 seit 2010 aufgerollten Fällen? Was ist mit 200 offenen, zu überprüfenden Fällen?
Welche Faktoren haben diesen Schaden begünstigt? – Da schreibt der Rechnungshof betreffend die bearbeitenden Finanzämter über schlechte Personalausstattung, über mangelnde IT-Ausstattung und damit auch über fehlende risikoadäquate Antragsprüfung.
Wie schaut es jetzt mit dem Personal aus? – Es wurde im betreffendem Finanzamt von 9 auf 15 aufgestockt. Der Herr Finanzminister sagt, das reicht. Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Meinung teile ich nicht (Abg. Plessl: Wir auch nicht!), denn wir wissen von den vielen offenen Fällen, und es wäre wirklich dringend erforderlich, dass wir endlich erfahren, wie hoch die Schadenssumme wirklich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat in diesem Bericht sehr eindrucksvoll die Komplexität der Materie beleuchtet, und ich darf sagen, der Herr Finanzminister ist dringlich aufgefordert, erstens, uns schnellstmöglich eine genaue Schadenssumme zu nennen und, zweitens, in den zuständigen Finanzverwaltungen den Sparstift nicht beim Personal anzusetzen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass er ausgebildetes, geschultes Personal einsetzt, das auch wirklich risikoorientiert prüfen kann. – Herr Finanzminister, handeln Sie! (Beifall bei der SPÖ.)
21.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zanger. – Bitte.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich beziehe mich im dritten Debattenbeitrag im Rahmen der dritten Debatte zu Berichten des Rechnungshofes auf den ersten der Berichte.
Es geht um die Fonds und Stiftungen des Bundes; auch diesbezüglich hat der Rechnungshof sehr akribisch geprüft und eine Reihe offener Fragen aufgeworfen. Auch in diesem Bericht geht es um das Thema Transparenz, es geht um Effizienz, es geht um Sinnhaftigkeit, und sozusagen summa summarum kommt meiner Meinung nach eine übergeordnete Empfehlung heraus, die es wirklich zu behandeln gilt. Es geht dabei um die Kritik des Fehlens eines Konzeptes, in welchen Fällen der Bund Fonds und Stiftungen zur Aufgabenerfüllung als zweckmäßig erachtet. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Errichtung dieser Fonds und Stiftungen oft eher eine politische Entscheidung ist, als dass auf Kosten, Nutzen und Effekt geachtet würde.
Es gibt nur ein Problem, wenn es um die Empfehlung geht, eine Leitlinie für die Errichtung und Steuerung dieser Fonds und Stiftungen einzuführen, und das hat der Finanzminister dann sehr ausführlich dargelegt: Es ist sehr wünschenswert, aber schwer umsetzbar, hat er gesagt, denn diese Fonds sind grundsätzlich durch ein Sondergesetz einzurichten, sodass diesbezügliche Leitlinien bestenfalls eine Richtschnur sein können. Auch die Steuerungsinstrumente für diese Fonds und Stiftungen werden in diesen Sondergesetzen normiert, sodass der Fokus auf die entsprechende Ausgestal-
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