Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 234

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23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Familienbeihilfe – Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontroll­system – Reihe BUND 2018/36 (III-166/461 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten 17 bis 23 der Tagesordnung; auch darüber wird die Diskussion unter einem geführt.

Hinsichtlich der Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kirchbaumer. – Bitte.


21.43.34

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Jede Bürgerin, jeder Bürger, jeder Verein, jeder Haushalt, das Land, der Bund verfügt über ein Budget, wie auch die Gemeinden über ein Budget verfügen. Genau um dieses Budget geht es in diesem Bericht. Es geht um Transparenz.

Seit einigen Jahren ist es für die Bürgerinnen und Bürger jeder Gemeinde möglich, sich online die Haushaltsgelder der jeweiligen Gemeinde anzuschauen. Auf der Seite www.gemeindefinanzen.at, die vom Gemeindebund zur Verfügung gestellt wird, kann jeder das Budget seiner Heimatgemeinde ansehen. Der Rechnungshof hat sich jedoch die Frage gestellt: Sind die Zahlen auch richtig? – Es hat sich dabei herausgestellt, dass Tirol und die Steiermark da besonders positiv hervorstechen.

Es hat für die Gemeinden mehrere Möglichkeiten der Übermittlung gegeben, wie zum Bespiel eine Excel-Tabelle per Mail zu versenden. Tirol hat für diese Daten eine eigene Plattform geschaffen, über die jede Gemeinde ihre Daten einpflegen und gleichzeitig auch die Richtigkeit überprüfen konnte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Fehlerquoten lagen in Tirol und in der Steiermark unter 20 Prozent, in den übrigen Bundesländern über 80 Prozent. Der Rechnungshof hat daher das Land Tirol und die Steiermark als Best-Practice-Modell empfohlen. Es freut mich, dass die übrigen Bun­desländer in der Zwischenzeit diesem tollen Beispiel gefolgt sind beziehungsweise folgen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

21.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.


21.45.33

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Prä­sidentin des Rechnungshofes! Ich muss einmal ein Kompliment aussprechen und Danke sagen für die 22 Berichte, die sehr ausführlich sind und die wir heute debattieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich beschäftige mich jetzt mit dem Bericht über das Kapitalertrag­steuererstattungs­verfahren bei Aktiengeschäften. Medial wird das vielen von Ihnen aus Berichten, die vor allem die Bundesrepublik Deutschland betroffen haben, wo auch beträchtlicher Schaden entstanden ist, bekannt sein. Worum geht es dabei? – Es handelt sich da um Steuererstattungen, die dem Begünstigten nicht zustehen. Eine einmal abgeführte Steuer auf Dividendenerträge wird aufgrund von Leerverkäufen doppelt erstattet – also ein findiges Geschäftsmodell, das wie gesagt in unserem Nachbarland beträchtlichen Schaden bewirkt hat.

 


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