Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 239

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gewickelt. Später kam der Umweltfonds als Sanierungsinstrument in den Bereichen Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen dazu. 1991 und 1992 kam dann eine weitere Ausweitung des Aufgaben­be­reiches auf Altlastensanierung und ‑sicherung dazu.

Ein zweiter Fonds ist der Klima- und Energiefonds. Dieser wurde von der Bundes­regierung im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Klimastrategie zu unterstützen.

Ein paar Punkte, die der Rechnungshof aufgegriffen hat, möchte ich noch ansprechen: Fonds und Stiftungen im öffentlichen Bereich folgten keiner einheitlichen Grundstruktur hinsichtlich der Art der Verwaltung, des Einflusses der Ministerien, der Organbefug­nisse und Funktionsdauer sowie der internen Kontrolle und der Bilanzierungsregeln.

Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass Fonds und Stiftungen nur in bestimmten Konstellationen zweckmäßig sind, insbesondere dann, wenn mehrere Geldgeber das Wahrnehmen einer Aufgabe gemeinsam finanzieren wollen und auch Einfluss haben wollen. Daraus abzuleiten ist die Schlussfolgerung, die der Rechnungshof ausführt, nämlich dass es bei der Hälfte der analysierten Fonds und Stiftungen Zweifel hinsicht­lich der Zweckmäßigkeit gibt. Es ist festgestellt worden, dass es zu wenig Transparenz gibt und dass die budgetäre Flexibilität, Mängel in der Steuerung und so weiter nicht entsprechend berücksichtigt wurden. (Im Hintergrund ist ein Alarmsignal zu hören. – Ruf bei der SPÖ: Ist das Feueralarm, Herr Präsident?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof schlägt daher vor, Fonds und Stiftungen, die diesen Zweck nicht mehr erfüllen, zu überprüfen und eventuell aufzu­lösen und bei der Errichtung neuer Fonds und Stiftungen genauestens zu prüfen, ob Fonds und Stiftungen tatsächlich die beste Lösung für bestimmte Aufgabenstellungen sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. (Das Alarmsignal ertönt neuerlich.) – Kann man das Gerät abstellen oder ist das - - (Ruf bei der SPÖ: Das ist der Feueralarm!) Wer macht da einen Spaß?

Wir gehen der Sache nach, danke. Das ist ja nicht sehr ansprechend. (Allgemeine Heiterkeit.) Wir gehen der Sache nach. Ich bitte die Techniker, sich das anzuschauen. (Ruf bei der ÖVP: Der Rechnungshof brennt!)

Also das ist ein Rauchmelder, der offensichtlich aufgrund Rauchens innerhalb des Gebäudes losgegangen ist. (Abg. Rädler: Die Ersten verlassen den Saal! – Allgemeine Heiterkeit.) Ich werde dem nicht nachgehen. Wer auch immer Rauchzeichen von sich gegeben hat, möge das nicht im Hause tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Ist der Vizekanzler noch da?)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Becher.


22.05.51

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Ich möchte kurz zu den Cum-Ex-Geschäften sprechen. Im Zusammenhang mit diesen Geschäften sind der amtierende Finanzminister und seine Vorgänger verantwortlich. Das Finanz­minis­terium hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass bei bestimmten grenzüber­schrei­tenden Finanzgeschäften die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer nur einmal erfolgt. Als die Opposition – Kollege Rossmann hat das ja bereits sehr detailliert ausgeführt – die Überprüfung dieser Geschäfte verlangt hat, war zunächst Schweigen im Walde, und die Stellungnahme war, dass der Republik kein Schaden entstanden ist.

 


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