Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 84

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tetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­personengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehr­personen­gesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Niederlas­sungs- und Aufenthaltsgesetz, das Integrationsgesetz, die Rechtsanwalts­ord­nung, das EIRAG und das Marktordnungsgesetz 2007 geändert werden sowie ein Bundesgesetz zur kollisionsrechtlichen Beurteilung von im Vereinigten König­reich Großbritannien und Nordirland registrierten Gesellschaften mit Verwal­tungssitz in Österreich erlassen wird (Brexit-Begleitgesetz 2019 – BreBeG 2019) (506 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (507 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.


12.05.55

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Brexit-Begleitgesetz ist so etwas wie ein Placebo, das verabreicht werden soll, um der Bevölkerung insofern Sand in die Augen zu streuen, als vermittelt wird, dass eh alles in Ordnung ist und wir eh alles machen, was notwendig ist. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf dann wirklich anschaut und auch durchliest, kommt man drauf: Von 1 581 Gesetzen, die es in Österreich gibt, werden exakt 16 Gesetze geändert. Das heißt, damit wird man nicht das Auslangen finden.

In fünf Gesetzen ist eine ausschließliche Verordnungsermächtigung des Ministers be­schlossen worden. Wir wissen gar nicht, wozu diese Verordnungsermächtigungen dienen sollen, wir wissen gar nicht, was alles in diesen Verordnungsermächtigungen geregelt werden soll. – Das ist die Aufgabe des Parlaments! Ich verstehe Ihr Selbst­bewusstsein nicht, denn wenn wir nicht beginnen, diese Verordnungsermächtigungen zu definieren oder auch zu erklären, dann machen wir uns als Gesetzgeber obsolet, weil dem Minister alle Möglichkeiten eingeräumt werden, allein über diese Ermächti­gungen zu agieren.

Also dieses Brexit-Begleitgesetz ist eigentlich nur eine Beruhigungspille – das sehen auch alle Experten so –, weil man damit nicht wirklich etwas regelt. Man regelt zu wenig, man regelt in keiner Weise abschließend, man regelt nicht einmal Probleme, die schon da sind. Man regelt zum Beispiel nicht, obwohl man das schon weiß, dass jemand, der in Großbritannien einen Abschluss macht, das in Österreich in ein Doku­ment schreiben kann. Ich weiß nicht, warum man das nicht regelt. Das könnte man jetzt ganz einfach machen; ganz einfach.

Man regelt zwar, dass die Native Speaker in den Schulen ihren Vertrag behalten, dass sie weiterhin als Native Speaker angestellt sind, man klärt aber nicht, was mit der Sozialversicherung und was mit der Pensionsversicherung ist. Man weiß jetzt schon um das Problem – aber man macht es nicht! Es ist ein oberflächliches, schlechtes


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