Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 92

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dem alle 27 EU-Staaten zustimmen. Auch kann es nur eine einmalige Verschiebung bis voraussichtlich Juni geben, und spätestens dann muss es zu einer Entscheidung kommen.

Dieser Hard Brexit – und das ist der einzige Punkt, bei dem sich die Abgeordneten im britischen Parlament einig sind – wird nicht angestrebt, aber wir Österreicher und auch die anderen Mitgliedstaaten müssen uns für den Fall der Fälle dafür rüsten, und deshalb ist es gut, dass wir dieses Brexit-Begleitgesetz heute beschließen werden. Es ist – im Gegensatz zu dem, was die Vorredner der SPÖ gesagt haben – ein sehr wohl gut ausgereiftes, gut formuliertes Gesetz. Ein langer Prozess wurde bereits im Sommer eingeleitet. Es hat eine Arbeitsgruppe gegeben, es wurden alle Ministerien einge­bunden. Es wurden sogar die Sozialpartner eingeladen und aufgefordert, jene Punkte, die aus ihrer Sicht problematisch sein könnten, einzubringen, die dann gelöst werden sollen. Die Koordination ist beim Bundeskanzleramt gelegen, es wurde mit allen Ministerien gesprochen, und schlussendlich sind jetzt 15 Gesetze betroffen, die wir heute ändern wollen.

Meine Vorredner haben es auch schon gesagt: Es geht vor allem darum, Sicherheit zu schaffen, Klarheit zu schaffen. Dafür sind wir gewählt worden, dafür tritt diese Koalition, diese Regierung ein. Wie ich es schon am Anfang gesagt habe: Hoffentlich brauchen wir dieses Gesetz nicht, aber es ist wichtig, dass wir es heute beschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch zu Wort. – Bitte.


12.36.27

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschir­men! Hohes Haus! Ja, am 29. März ist es so weit, es sind nur mehr wenige Wochen, bis die sogenannte Deadline erreicht ist und das Vereinigte Königreich aus der EU austreten wird – ohne Abkommen, sofern es nicht noch zu einer Einigung über das Austrittsabkommen kommt, das heißt, dass ein harter Brexit bevorsteht, wenn nicht noch eine Verlängerung der Frist erreicht wird. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass die Europäische Union weiterhin auf eine harte Linie setzt – durchaus nicht nur auf die Briten gemünzt, sondern auch auf andere EU-Staaten, wo sich in eventu weitere Austrittsbegehren manifestieren könnten.

Um diesem harten Brexit, der hoffentlich nicht kommen wird, vorzubeugen, hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um persönliche und wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen britischen Bürger abzuwenden. Es ist dies ein Sammelgesetz, das 16 Gesetze aus Zuständigkeitsbereichen von acht Ministerien umfasst und beileibe kein Placebo ist.

Ich möchte Ihnen anhand zweier Beispiele zeigen, welche konkreten Auswirkungen es auf britische Staatsangehörige hat. Für alle Staatsangehörigen des Vereinigten Königs­reichs Großbritannien und Nordirland, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts aus der Europäischen Union in einem aufrechten Dienstverhältnis gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, dem Vertragsbedienstetengesetz oder dem Lan­des­lehrer-Dienstrechtsgesetz befinden, würde das ex lege die Auflösung des Dienstverhältnisses bedeuten. Das würde auch bedeuten, dass uns zum Beispiel bei den Lehrern Native Speaker verloren gehen würden, die wir dringend brauchen.

Eine weitere Auswirkung und Konsequenz wäre, dass die Staatsangehörigen des Ver­einigten Königsreichs ihre Stellung als Unionsbürger und damit ihr unionsrechtliches


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