Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 188

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entsprechende Auskünfte und Antworten zu bekommen. Das ist hier in atemberau­bender Weise vermieden worden. – So. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zinggl.)

Jetzt sprechen wir aber hier – deswegen thematisiere ich das – nicht von einem Ein­zelfall, sondern das gehört zum neuen Stil der Bundesregierung. Wir haben das schon in vielerlei Hinsicht bei mehreren vermiedenen Anfragebeantwortungen thematisiert. Das war Thema in der Präsidiale.

Wir können hier auch aus der letzten Zeit der Kulturpolitik etwas beitragen. Wir hatten eine Sitzung des Kulturausschusses, in der das Thema die Bundesmuseenkarte war, in der damals gesagt wurde, es werde noch daran gearbeitet, man könne dem Aus­schuss nicht sagen, wie diese ausschauen werde. Am nächsten Tag ist sie der Öffentlichkeit präsentiert worden. Das ist uns im Verhältnis Auskunft Regierung an Parlament eigenartig vorgekommen. Wir haben eine Anfrage gestellt und auch diese ist (Bundesminister Blümel schaut auf sein Smartphone) – Herr Minister, ich störe Sie ungern beim SMS-Lesen – von Ihnen sehr unzureichend beantwortet worden. – So.

Das ist also ein genereller Stil – eine Sache, die man grundsätzlich thematisieren muss, weil sie eine Missachtung eines wichtigen Instruments, einer wichtigen Aufgabe des Parlaments gegenüber der Regierung tangiert. Herr Präsident Sobotka hat das nach Diskussionen in der Präsidiale auch als Problem anerkannt und thematisiert. Es hat offensichtlich nicht ausgereicht.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, denke ich, wir sollten als Parlamentarier darüber diskutieren, ob dieses Verhalten nicht zu anderen Konsequenzen führen muss. Es kann ja nicht sein, dass man sagt: Oje, man gibt nicht Auskunft, da haben wir Pech gehabt! Wir müssen uns überlegen, dass ein derartiges Verhalten auch zu ent­sprechenden Konsequenzen führen muss und ob wir das nicht – eventuell auch in diesem Zusammenhang – in derartigen Fällen vor eine unabhängige Instanz bringen und dort entscheiden lassen, ob das ausreichend ist oder nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Parlamentarierkollegen und -kolleginnen! Das ist unsere Aufgabe. Wir sollten schauen, dass wir auch die entsprechenden Möglichkeiten bekommen und hier einfordern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT. – Abg. Rosenkranz: Zum Heumarktprojekt haben wir relativ wenig gehört von der Frau Kollegin!)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Johann Gudenus. – Bitte.


17.57.50

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Heumarkt ist ja ein sehr interessantes Thema. Ich kann Herrn Kollegen Zinggl nur dankbar dafür sein, dass er es heute hier in diese Kurzdebatte eingebracht hat.

Ich glaube, dass Herr Bundesminister Blümel in seiner Antwort alles gesagt hat. Es gibt einen klaren Fahrplan, einen Dreistufenplan. Die Anfragebeantwortung zu Ihrer Anfra­ge ist ganz klar, nämlich dass auch ein sehr fruchtbarer Dialog mit Icomos und der Unesco hergestellt wurde. Natürlich, wie schon erwähnt, behält sich die Bundesregie­rung vor, alle rechtlichen und verfassungsrechtlichen Schritte bis hin zur Verfassungs­klage einzuleiten, um eben die Möglichkeit zu nützen, das Weltkulturerbe zu erhalten, zu dessen Erhalt beizutragen und dafür zu kämpfen.

Herr Drozda, der Amtsvorgänger unseres Ministers Blümel, hat ja in vielen Ausschuss­sitzungen (Abg. Belakowitsch: Wo ist er überhaupt?) – das hat mir auch Jessi Lintl


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