Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 255

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die bereits erfolgte Anpassung des Ärztegesetzes die Sicherheit geschaffen, dass jedem Betroffenen die bestmögliche Schmerztherapie zur Verfügung gestellt wird.

Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung fühlt sich der Würde und dem Willen des Menschen auch in seiner letzten Lebensphase verpflichtet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Konsequent werden jetzt und auch in Zukunft von uns weitere Maßnahmen für unsere Österreicherinnen und Österreicher gesetzt, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Die vorliegende Petition wird zur Kenntnis genommen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte.


21.09.04

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der neuen Legislaturperiode zum ersten Mal ein Hearing im Petitionsausschuss zusammengebracht. Was bedeutet Hearing? – Das bedeutet, dass die Initiatorinnen und Initiatoren beziehungsweise nominierte Expertinnen und Exper­ten im Austausch mit den Abgeordneten ein bestimmtes Thema erörtern.

Das haben wir rund um das Thema Wolf, rund um das Thema Justizwache, rund um das Thema Verkehr, Schwerverkehr und rund um das Thema Maßnahmenvollzug ge­macht. Ich glaube, dass dieser Austausch für die Abgeordneten ein extrem wertvolles Mittel ist. Wir merken das jetzt auch an anderer Stelle, nämlich bei den Volksbegehren, bei denen ebenfalls solche Ausschüsse zusammentreten und ein Austausch mit den Initiatorinnen und Initiatoren und mit Expertinnen und Experten stattfindet. Ich bin da drinnen gesessen und – ich sage das frei von der Leber weg – habe mir gedacht: Warum machen wir das nicht öfter? Warum verstecken wir sozusagen das aktive Parlament hinter den Mauern der Hofburg?

Wir NEOS haben tatsächlich schon zig Anträge eingebracht, mithilfe derer wir es schaf­fen würden, aus dem Petitionsausschuss ein Zentrum der aktiven Demokratie und des Parlamentarismus zu machen, wo Bürgerinnen und Bürger mit ihren Initiativen auch tatsächlich in einen inhaltlichen Austausch mit den Abgeordneten gehen können. Sie müssten nicht mehr einen aus einem Wahlkreis auswählen, der ihnen vielleicht von der Farbenlehre am besten gefällt, sondern sie könnten sich mit allen austauschen, und das ist enorm bereichernd. Ich kann an dieser Stelle auch ankündigen, dass wir bei der nächsten Plenarsitzung unseren Antrag, den Petitionsausschuss zu reformie­ren, erneut einbringen werden.

Ich sehe drei ganz zentrale Elemente, durch die wir mit wenig viel erreichen können: Wenn wir sagen, ab 5 000 Unterschriften ist ein Hearing Pflicht, ab 5 000 Unterschrif­ten kann der Initiator oder die Initiatorin vor den Abgeordneten für einige Minuten das Thema präsentieren und mit diesen diskutieren. Ich glaube, das ist selbstredend.

Der zweite Punkt ist, dass wir den Petitionsausschuss in eine digitale Gegenwart brin­gen. Es ist vollkommen unverständlich, warum Bürger und Bürgerinnen zwar ein Anlie­gen mit 500 Unterschriften in den Nationalrat einbringen können, wir aber keine Dis­kussionsplattform digitaler Natur zur Verfügung stellen, wie das beispielsweise der Deutsche Bundestag macht.

Der dritte Punkt – und dieser ist nicht minder wichtig –: Ein Petitionsausschuss, ein Ausschuss eines aktiven Parlaments, der sich mit Bürgerinnen und Bürgern und deren


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