Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 265

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstner. – Bitte.


21.49.23

Abgeordneter Peter Gerstner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Zuschauer gibt es keine mehr, nur mehr vielleicht die Zuseher vor den Bildschirmen. Kommen wir weg vom Wolf zu einer anderen Petition, die wir ebenfalls im Petitions­aus­schuss behandelt haben. Betreffend die Petition „Bleiberecht für in Familien aufge­nom­mene Flüchtlinge“ muss zunächst einmal festgehalten werden, dass es gravierende Unterschiede zwischen Flüchtlingen und Asylwerbern und Drittstaatsangehörigen gibt.

Beispielsweise werden als Flüchtlinge jene Menschen bezeichnet, denen der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde. Als Asylwerber bezeichnet man, wie wir alle wissen, jene Menschen, die aus einem Unruhegebiet oder aus einem Krisengebiet meistens über ein oder mehrere sichere Länder wie beispielsweise Italien oder Griechenland, also einen sicheren Drittstaat, in unser Land, nach Österreich gelangen. Diese Personen haben oftmals bereits einen negativen Asylbescheid des Gerichtes erhalten. Somit handelt es sich nicht mehr um Flüchtlinge, sondern nur um Asylwerber.

Weiters muss man auch festhalten, dass ein wichtiges Element eines jeden Asyl­verfahrens die Prüfung der Schutzwürdigkeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskon­ven­tion ist. Dabei wird nämlich überprüft, ob die vorgebrachten Gründe des Asylwerbers auch tatsächlich die Voraussetzung zur Gewährung eines internationalen Schutztitels erfüllen beziehungsweise ob diese Gründe auch tatsächlich glaubhaft sind. Die dann zu treffende Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels hat nach strengen objektiven Kriterien zu erfolgen. Man muss hier alle Seiten hören und abwiegen. Keine Entscheidung wird auf ungefähr getroffen.

Die vorliegende Petition würde unser Asyl- und Aufenthaltsgesetz aushebeln bezie­hungsweise ad absurdum führen. Die FPÖ/ÖVP-Regierung sorgt dafür, dass unsere Gesetze, ja unsere österreichische Leichtgläubigkeit und Gutmütigkeit nicht mehr von allen ausgenutzt werden können. Wir müssen unser Land und unsere Bevölkerung schützen, ohne dabei zu vergessen, den wirklich Schutzbedürftigen zu helfen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann und wird die FPÖ/ÖVP-Regierung mit Sicherheit garantieren. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hafenecker ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.52.48

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich melde mich zur Bürgerinitiative Nummer 38 zu Wort. Es geht um die „Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden“, im Konkreten um eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass man für die mobile aufsuchende Familienarbeit im Auftrag von Behörden eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung vorsieht. Und zwar geht es im Konkreten darum, dass sie auch im Halte- und Parkverbot stehen bleiben können, wenn es keine geeigneten Parkplätze in der Umgebung des Einsatzortes gibt.

Diese Initiative wurde von über 500 Personen unterstützt. Ich möchte auch die Gele­genheit nützen, mich bei den Mitarbeitern dieser Dienste für ihre Arbeit zu bedanken, weil es wirklich Dienste sind, ohne die unsere Gesellschaft heute nicht mehr auskom­men würde. Ich glaube, ein Danke auch hier aus dem Hohen Haus ist mehr als angebracht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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