Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Minis­terin! Diese Bundesregierung hat ja eine große Steuerreform angekündigt und von ei­nem Volumen von 14 Milliarden Euro gesprochen. Übrig bleiben wird dann im Endef­fekt ein Minipaket, das jetzt in Umsetzung kommt, und auch da zeichnet sich wieder ein großes Ungleichgewicht in der Verteilung ab. Ich spreche auch diese angekündigte KÖSt-Senkung an.

Frau Ministerin, wir wissen, dass 80 Prozent der KÖSt-Einnahmen von 5 Prozent der Unternehmen in Österreich kommen, 86 Prozent der Unternehmerinnen und Unterneh­mer werden von einer KÖSt-Senkung nicht profitieren und davon ausgeschlossen sein.

Daher meine Frage:

Wo sind Ihre wirtschaftspolitischen Zielrichtungen? Welche Ziele verfolgen Sie als Wirt­schaftsministerin mit dieser Körperschaftsteuersenkung, wenn die Unternehmenssteu­ern im Verhältnis zu den Steuern, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, ja niedriger sind und eine Körperschaftsteuer, wie ausgeführt, nur 5 Prozent, also einen sehr, sehr kleinen Teil, der Unternehmen betrifft und Einpersonenunternehmen kom­plett ausgeschlossen sind?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 100/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welches wirtschaftspolitische Ziel verfolgen Sie als Wirtschaftsministerin mit einer Körperschaftsteuersenkung, wenn die Unternehmenssteuern im Vergleich zu den Ab­gaben für ArbeitnehmerInnen ohnehin niedrig sind und bei einer Körperschaftsteuer­senkung nur 5 % der KÖSt-pflichtigen Unternehmen 80 % der Entlastung bekommen würden?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich danke für die Frage. – Ich habe im Zuge der Beantwortung der vo­rigen Frage schon ausgeführt, dass die Senkung der Körperschaftsteuer nur ein Teil ei­ner generellen Steuersenkung im Ausmaß von rund 3,6 Milliarden Euro ist. Der Fami­lienbonus ist da auch beinhaltet, und zwar mit circa 1,5 Milliarden Euro.

Wir werden bei dieser Steuerreform, von der vor allem die Klein- und Mittelverdiener und auch die Klein- und Mittelbetriebe profitieren werden, in drei Stufen entlasten. Es geht nicht darum, mit einer Senkung der Körperschaftsteuer eine einzelne Aktion zu setzen, sondern diese ist Teil eines Gesamtpakets, in dessen Rahmen auch die Lohn­nebenkosten gesenkt werden; auch das planen wir dezidiert.

Es braucht Anreize, um den Wirtschaftsstandort international abzusichern, und da braucht es dieses Gesamtpaket. Für Investitionen, die in Österreich getätigt werden, kommt nicht nur ein Kriterium zum Tragen, sondern die Kriterien sind allesamt maß­geblich. Die Senkung der KÖSt ist dabei eben ein Baustein, der wie gesagt für alle Un­ternehmen, die KÖSt-pflichtig sind, anwendbar ist, und zwar nicht abhängig von deren Größe, sondern abhängig von der Rechtsform.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Ministerin, dann frage ich jetzt konkret nach: Welche Vorschläge haben Sie als Wirtschaftsministerin in die Verhand­lungen mit dem Finanzminister konkret eingebracht? Können Sie konkretisieren, wie Sie sich die weiteren Entlastungsschritte für die Klein- und Mittelbetriebe vorstellen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wir werden im Rahmen der Präsentation der Steuerreform, die sehr bald kommt, das Gesamtpaket präsentieren. Ich möchte dem jetzt nicht vorgreifen. Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen unter­stützt werden. Darauf werden wir ganz besonders achten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Stark, bitte.

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Frau Ministe­rin, Sie haben die Rolle und Bedeutung der KMUs ja bereits unterstrichen und arbeiten auch daran, dass die KMUs in Österreich erfolgreich sein können.

Meine Frage: Welche Maßnahmen setzen Sie zur Deregulierung, um für bessere Rah­menbedingungen für die KMUs zu sorgen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Neben der Steuersenkung sind natürlich Deregulierungsmaßnahmen ein wichtiger Punkt, so wie Sie es angesprochen haben. Die Deregulierung ist fast noch wesentlicher für mittelständische Unternehmen, zumindest kriege ich das immer wieder als Feedback, wenn ich mit den Unternehmern und Unternehmerinnen spre­che – ich stehe in einem sehr intensiven Austausch mit ihnen.

Hierfür ist es ganz wichtig, auf die mittelständischen Unternehmen zu schauen und da­rauf zu achten, dass sie zum Beispiel bei Anlagengenehmigungen nicht mehr so stark belastet werden. Wir haben deshalb am 7. Juli 2018 gemeinsam die 2. Genehmigungs­freistellungsverordnung verabschiedet; damit werden 18 000 Unternehmen entlastet werden und es fallen 1 000 Genehmigungen pro Jahr weg. Wir arbeiten weiter daran, diese auszudehnen, denn es macht wirklich keinen Sinn, dass eine Schneiderin mit einer Nähmaschine eine Anlagengenehmigung braucht. Wir wollen die Kleinen entlas­ten. Damit sind zum Beispiel auch Frühstückspensionen mit bis zu 30 Betten oder Ein­zelhandelsunternehmen mit einer Fläche bis zu 600 Quadratmeter gemeint.

Was steht noch an? – Mit Mai 2018 haben wir eine kostenlose öffentliche Abfrage des Gisa, des Gewerbeinformationssystems, ermöglicht. Das ist ein wichtiger Punkt, weil gerade Klein- und Mittelbetriebe immer wieder beklagt haben, dass sie hierfür bezah­len müssen und dass es im Verhältnis zu ihrer Beschäftigung oder ihrer Größe relativ viel kostet. Nun kann man den Auszug kostenlos und ohne Wartezeit digital beantra­gen.

Wir werden daran noch weiter arbeiten. Ende 2019 erfolgt eine öffentliche Schnittstelle, über die sich Systeme aus der Wirtschaft weiterhin kostenlos an das Gisa anhängen können.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zeit, bitte!

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck (fortsetzend): Ein dritter, wichtiger Punkt ist das Once-only-Prinzip, das wir auch umsetzen werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Rossmann, bitte.

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Schönen guten Morgen! Die ökono­mischen Wirkungen von Senkungen der Körperschaftsteuer sind ja äußerst umstritten. Ich bin daher gegen eine Senkung der Körperschaftsteuer, auch Mitarbeiter der Agen­da Austria sehen das sehr, sehr kritisch.

Meine Frage an Sie in diesem Zusammenhang ist daher: Wäre es nicht sinnvoller, die Unternehmen, insbesondere auch die kleinen Unternehmen, durch eine aufkommens­neutrale Senkung der Lohnnebenkosten zu entlasten, beispielsweise durch eine auf­kommensneutrale ökosoziale Steuerreform?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Rossmann, danke für die Frage. – Wir werden das Thema Lohnne­benkostensenkung auch berücksichtigen. Wir haben immer klar eine Indikation dahin gehend gegeben, dass es nicht nur die KÖSt-Senkung allein sein wird, sondern ein ge­samtes Paket, um kleine Einkommen zu entlasten, um kleine Unternehmen zu entlas­ten, und sicherlich ist die Senkung der Lohnnebenkosten unser gemeinsames Ziel.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 3. Anfrage, jener des Herrn Ab­geordneten Klinger. – Bitte.