Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 23

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Daher meine Frage an Sie, Frau Ministerin:

103/M

„Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Regierung geplant, um der im Mit­telstandsbericht thematisierten zunehmenden Entgrenzung der Arbeit“ – so nennen Soziologen dieses Phänomen – „sowie der unzureichenden sozialen und rechtlichen Absicherung von Beschäftigten in einer digitalisierten Arbeitswelt, insbesondere der Plattformarbeit, zukünftig entgegenzuwirken?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich habe mir in der Vorbereitung sehr genau angeschaut, wie die Si­tuation betreffend diese Crowdworker, wie man sie auch nennt, ist, und ich habe eine Studie aus dem Jahr 2016, auf die ich mich beziehe, die im Auftrag der Arbeiterkam­mer Wien erstellt wurde. Diese zeigt ganz klar, dass 98 Prozent der Crowdworker die­se neue Arbeitsform zum Zusatzverdienst nutzen. Das ist eine wichtige zusätzliche In­formation, die uns auch hilft, besser zu verstehen, wer diese Personen sind. Im Falle Österreichs sind es vor allem IT- und hoch spezialisierte Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer, die zum überwiegenden Teil in einem Anstellungsverhältnis sind und eben zu 98 Prozent noch Zusatzverdienste aus dieser Tätigkeit haben. Ich selbst habe in der Praxis auch immer wieder gesehen, dass das genutzt wird.

Was müssen wir also tun? – Wir müssen erstens schauen, dass für die digitale Trans­formation das IT-Know-how, das digitale Know-how entsprechend steigt – wir haben hierfür die Plattform Fit4Internet gegründet, mit der wir Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern der Unternehmen helfen, ihr digitales Know-how zu steigern –, und zweitens wird es Digital Pro Bootcamps geben; auch das in Kombination Leitbetriebe und mittelstän­dische Unternehmen.

Betreffend arbeitsrechtliche Entwicklungen möchte ich auf Kollegin Hartinger-Klein ver­weisen. Ich sehe betreffend dieses Thema eine gewisse Herausforderung, diese ist aber in Österreich nicht so groß wie vielleicht in anderen internationalen Märkten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Rossmann, bitte.


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Sie sind jetzt nicht auf die mit diesen Arbeitsformen verbundenen Nachteile der Flexibilisierung eingegangen. Da haben Sie auf Frau Ministerin Hartinger-Klein verwiesen. Wir haben aber vor wenigen Monaten im Zusammenhang mit der Flexibilisierung hier im Hohen Haus einen Beschluss gefasst – wir nicht, aber die Regierungsfraktionen – betreffend die Erhöhung der Höchstarbeits­zeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche.

Steht das nicht im Widerspruch zu dieser Entgrenzung der Arbeit und der damit ein­hergehenden Flexibilisierung?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Nein, also ich sehe keinen Widerspruch. Wir haben den Bedarf nach neuen Formen der Arbeit abgedeckt, und zwar mit der Möglichkeit, sich flexibel stärker einzuteilen, wie man arbeiten möchte. Die Arbeitswelten haben sich stark verändert, Menschen sind im Projektgeschäft, Menschen sind im Vertrieb tätig, Menschen arbei­ten in kreativen Jobs. Wenn man in der Industrie arbeitet, ist das in fast hundert Pro­zent der Fälle in einer Regelung zwischen vertretendem Betriebsrat und dem Unter­nehmen entsprechend anders abgedeckt.

 


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